Ein Paar soll in einer WG in Laichingen seinen Mitbewohner gefesselt und anschließend getötet haben. Man kam den mutmaßlichen Tätern nach verdeckten Ermittlungen auf die Spur. Das Verfahren beginnt am 16. Januar.

Baden-Württemberg: Erdem Gökalp (erg)

Eine 27-jährige Frau soll in der Nacht auf den 7. Juni die Drahtzieherin eines Tötungsdelikts in Laichingen gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft Ulm wirft ihr und ihrem damaligen 24-jährigen Freund vor, den 31-jährigen Ex-Freund der Angeklagten zunächst gefesselt und gefoltert und anschließend getötet zu haben. Die drei Personen sollen zu der Tatzeit gemeinsam mit weiteren Personen in einer Wohngemeinschaft in der Stadt im Alb-Donau-Kreis gelebt haben. Der Prozess beginnt am 16. Januar vor dem Landgericht Ulm.

 

Laut Angaben eines Pressesprechers der Staatsanwaltschaft Ulm sei der Tat vorausgegangen, dass der getötete Mann zuvor über einen längeren Zeitraum seiner Ex-Freundin hörig gewesen sein soll und diese ihn finanziell habe ausbluten lassen. Nachdem das Opfer kein Geld mehr gehabt habe, habe sie ihn dafür bestrafen wollen. Dabei habe ihr damaliger neuer Freund Hilfe geleistet. „Wir gehen davon aus, dass sie ihrem 24-jährigen Freund eine Lügengeschichte aufgetischt hat“, so der Sprecher. Daraus habe sich Eifersucht und letztendlich eine Motivation für die Straftat ergeben.

Von hinten erwürgt

Die beiden Angeklagten sollen ihr Opfer der Freiheit beraubt, es gefesselt und gefoltert haben. Dabei sollen sie ihm schwerwiegende Verletzungen zugefügt haben. Sie sollen zwar zunächst die Absicht gehabt haben, ihm medizinische Hilfe zu verschaffen. Aus Angst vor Konsequenzen sollen sie davon wieder abgesehen haben und den Plan entwickelt haben, ihn stattdessen zu töten. Die Umsetzung sei auf brutale Weise erfolgt. Der Freund der 27-Jährigen und Mitangeklagte soll das Opfer von hinten solange gewürgt haben, bis dieser erstickt sei.

Der Haftbefehl sei laut Angaben der Staatsanwaltschaft Ulm erst fünf Wochen nach der Tat erfolgt, weil die mutmaßlichen Täter den Ermittlern zunächst eine andere Geschichte erzählt haben sollen, in der sie den Mann bereits tot vorgefunden hätten. Nach verdeckten Ermittlungen der Polizei seien aber genug Beweise gesammelt worden, um Zweifel an der Geschichte zu haben. Die Angeklagten bestreiten die Tat nach wie vor.

Gemeinsam die Tat verabredet

In Medienberichten wurde zuvor kritisiert, dass die Öffentlichkeit lange Zeit nicht über den Vorfall informiert worden sei. Das sei ein Versäumnis der Staatsanwaltschaft gewesen. „Zunächst haben wir die Informationen jedoch deswegen zurückgehalten, um die verdeckten Ermittlungen nicht zu gefährden“, so ein Sprecher.

Die beiden Angeklagten sind nicht vorbestraft. Auch wenn nur der 24-Jährige die Tat ausgeführt haben soll, müssen sich nun beide in dem Mordprozess wegen der Freiheitsberaubung mit Todesfolge verantworten. Das sei der Fall, wenn eine gemeinsame verabredete Arbeitsteilung bei dem Verbrechen stattgefunden hat. Sie müssen mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen.