Die außergerichtlichen Verhandlungen zwischen der Stadt Leinfelden-Echterdingen und dem muslimischen Verein VKBI sind gescheitert. Die Parteien werden sich am Bundesgerichtshof in Karlsruhe wieder treffen.

Der Zwist um den Weiterbau der Moschee im Oberaichener Gewerbegebiet wird nun tatsächlich am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe weiter ausgetragen. Denn die Verwaltungsspitze von Leinfelden-Echterdingen und der Verein für Kultur, Bildung und Integration (VKBI) sind sich in ihren außergerichtlichen Gesprächen nicht so nahe gekommen, dass sie auf einen weiteren Rechtsstreit verzichten können. Wieder einmal. Dabei hatte es zuletzt tatsächlich so ausgesehen, also könnte es auf einen Kompromiss hinauslaufen. „Der Schritt ist beauftragt, den gehen wir jetzt“, sagt Muhammet Güçlü, der Vorsitzende des VKBI unserer Zeitung. „Die außergerichtlichen Verhandlungen sind nicht nur festgefahren, sie sind am Ende“, erklärt Oberbürgermeister Roland Klenk.

 

Es muss eine Verhandlung geben

Am Donnerstag, 16. Februar, läuft eine bereits um einen Monat verlängerte Frist ab. Bis zu diesem Tag hatten die Muslime Zeit, ihre Revision gegen das Berufungsurteil des Stuttgarter Oberlandesgericht zu begründen. Auch die Stadt Leinfelden-Echterdingen hat sich mittlerweile einen BGH-Anwalt genommen. Ihr wird das Recht eingeräumt, die Begründung des Vereins zu erwidern. „Weil die Revision vom Oberlandesgericht zugelassen ist“, hatte eine BGH-Sprecherin unserer Zeitung vor längerer Zeit erklärt „muss es auch eine Verhandlung geben“. Wann genau diese sein wird, ist allerdings noch offen. Zur Erinnerung: Die Kommune hatte in dieser Sache schon zwei Prozesse – am Stuttgarter Landgericht und am Stuttgarter Oberlandesgericht – für sich entscheiden können.

Seitens der Muslime ist der Frust über die gescheiterten Gespräche groß: „Wir waren guter Hoffnung, sind mit dem Gedanken herangegangen uns mit der Stadt zu einigen, einen Knopf an die Sache zu machen“, sagt Muhammet Güçlü. „Wir haben uns zuvor auch ganz klar positioniert. Wir waren bereit, aufs Schülerwohnheim, das Eigentum an dem Oberaichener Grundstück und auch auf die Läden, die wir uns dort eigentlich gewünscht hätten, zu verzichten.“ Nach den ersten Gespräche habe man auch ein gutes Gefühl gehabt, aus der letzten Verhandlungsrunde sei man dann aber sehr enttäuscht herausgegangen.

Auch der Oberbürgermeister ist enttäuscht

Auch Roland Klenk zeigt sich enttäuscht. Im Oktober vergangenen Jahres hatte es ein erstes Gespräch gegeben, berichtet er. Dabei hatte die Stadt dem Verein zugestanden, neben dem ersten Bauabschnitt – also dem Gebetshaus – ein eingeschossiges Gebäude auf einem bereits errichteten Untergeschoss, welches zum ersten Bauabschnitt gehört, zu bauen. Dieser Anbau hätte eine Nutzungsfläche von 142 Quadratmetern gehabt. In einem Protokoll, dessen Richtigkeit vom VKBI auch schriftlich bestätigt worden sei, sei auch von einem eingeschossigen Gebäude die Rede gewesen, welches sich der VKBI erbeten habe.

Ein weiteres Gespräch, in dem die Verwaltungsspitze eigentlich über andere Dinge sprechen wollte, habe der Verein dann aber mit der Forderung nach einem zweigeschossiges Gebäude begonnen, in dem er Schulungen – getrennt nach Geschlechtern – abhalten könne. „Unserer Satzungsauftrag ist Bildungsarbeit. Wir wollen Männer und Frauen in der Religion schulen“, sagt der VKBI-Chef dazu. Dafür brauche es gewisse Räumlichkeiten und das Projekt eine gewisse Größe.

Fehlt noch ein Versicherungsnachweis?

Laut Klenk habe die Kommune dem VKBI dann angeboten, das bereits vorhandene Untergeschoss aus dem ersten Bauabschnitt komplett überbauen zu dürfen. Die Muslime hätten dann neben dem Gotteshaus mehr als 200 Quadratmeter zur Verfügung gehabt – allerdings nur einstöckig. Auf einen zweigeschossigen Anbau mit rund 500 Quadratmetern Fläche wollte sich die Stadt – auch aus städtebaulichen Gründen – nicht einlassen. „Das hätte den Bogen weit überspannt“, sagt Klenk dazu. Zu alledem liege noch immer kein Versicherungsnachweis für das Gebäude vor, wonach die Stadtverwaltung schon seit längerer Zeit frage und welchen der Verein mindestens schon drei Mal zugesichert habe.

Vergleich gescheitert

Stand der Dinge
Das Stuttgarter Oberlandesgerichts wollte den Moscheestreit mit einem Vergleich beenden. Nachdem dieser Versuch gescheitert war, hatte das Berufungsgericht im September 2022 – zumindest im Ergebnis – die Entscheidung des Stuttgarter Landgerichts bestätigt. Es verpflichtete den muslimischen Verein VKBI dazu, das Erbbaurecht für das Grundstück an der Wilhelm-Haas-Straße in Oberaichen zurück an die Kommune zu übertragen. Der Wunsch der Muslime, das Eigentum für den Moscheebaugrund zu erhalten, wurde abgewiesen. Gleichzeitig haben die Richter Revision beim BGH zugelassen.

Kosten
Der VKBI muss die Kosten der Gerichtsverfahren tragen, wenn er denn nicht beim Bundesgerichtshof bessere Karten haben sollte. Der örtliche Verein wird von seinem Dachverband in dieser Sache auch finanziell unterstützt, räumt der VKBI-Chef Muhammet Güçlü gegenüber unserer Zeitung ein.