Der Verein muss den Moscheebaugrund im Oberaichener Gewerbegebiet an die Stadt Leinfelden-Echterdingen zurückgeben, der Kommune das Erbbaurecht zurückübertragen. Der sogenannte Heimfall, den die Stadt ausgesprochen hatte, nachdem es den Muslimen nicht gelungen war, den ersten Bauabschnitt innerhalb von vier Jahren zu fertigzustellen, war rechtens. Der BGH hat auch eine Verletzung der Religionsfreiheit verneint.
Die Stadt muss die Muslime für den Bau des Gebetshauses jedoch entschädigen. Zumindest dann, wenn dieses Gebäude den Verkehrswert des Grundstückes tatsächlich erhöht. Auch das wurde nun festgestellt. An diesem Punkt war der BGH-Senat etwas anderer Meinung als das Oberlandesgericht. In der BGH-Verhandlung war deshalb das Thema Ausschluss der Vergütung beim Erbbaurecht in den Fokus gerückt worden. Der Senat hat dazu jetzt festgestellt, dass die Stadt nicht gegen das Gebot einer angemessenen Vertragsgestaltung verstoßen hat, indem sie in dem Vertrag mit dem VKBI den Ausschluss der Vergütung für das Erbbaurecht beim Heimfall vereinbart hatte. Dem Verein stehe aber bei Rückübertragung des Erbbaurechts eine Vergütung für das Bauwerk insoweit zu, als dieses einen Verkaufswert habe.
Entscheidend sei, erklärte dazu ein BGH-Sprecher auf Nachfrage, „dass der Verein eine Entschädigung für die nicht ganz fertig gestellte Moschee bekommt“. Die Muslime sind allerdings verpflichtet, ausstehende Erbbauzinsen an die Stadt nachzuzahlen. „Im Ergebnis hat die Stadt jetzt ein Grundstück mit einer nicht ganz fertig gestellten Moschee und muss für dieses Gebäude eine Entschädigung bezahlen, die der Höhe nach noch nicht feststeht“, fasst der Sprecher zusammen.
Der Rathauschef ist zufrieden
Die erste Reaktion des Oberbürgermeisters Roland Klenk auf das BGH-Urteil fällt positiv aus: „Ich bin sehr zufrieden damit“, sagte er. „Wir haben juristisch vollkommen recht bekommen.“ In einer Mitteilung der Stadt heißt es: „Mit großer Befriedigung nimmt OB Klenk das Urteil des BGH im sogenannten Moscheestreit zur Kenntnis.“ Der Rathauschef, der noch bis Ende Februar im Amt ist, weist darauf hin, dass zu keinem Zeitpunkt der Bau einer Moschee in Streit war. Massive Unzuverlässigkeiten, Fristversäumnisse, nicht eingehaltene Zusagen und das Verschweigen der Planung eines Schülerwohnheims hätten zum Vertrauensverlust und der Forderung nach Rückgabe des Grundstücks geführt. Klenk will das Urteil nun mit einem Anwalt besprechen und den Gemeinderat informieren. „Ich bin froh, dass ich die Stadt in dieser Sache so weit begleiten konnte“, sagt er. Was sie nun aus diesem Urteil mache, liege nicht mehr in seiner Hand. Grundlage des weiteren Vorgehens sei aber, dass man den VKBI den ersten Bauabschnitt fertig bauen und auch nutzen lässt.
Klenk rät dem Gemeinderat „im Blick auf das Erlebte dauerhaft im Eigentum des Grundstücks zu bleiben und durch eine rechtssichere Vereinbarung mit dem VKBI Sorge dafür zu tragen, dass bei weiteren Störungen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit, diese jederzeit wirksam beendet werden kann.“ Sollte der Verein damit nicht einverstanden sein, müsste man sich nach einem anderen Partner umsehen oder die Immobilie in eine städtische Nutzung überführen. Klenk hofft, dass der juristische Weg mit diesem Urteil nun beendet sein wird.
Prinzipiell können die Muslime noch Verfassungsbeschwerde einlegen. „Wichtig ist es jetzt, nach vorne zu schauen“, hatte Muhammet Güçlü, der VKBI-Chef im Vorfeld der Entscheidung gesagt. Er freue sich darauf, mit Otto Ruppaner, dem künftigen Oberbürgermeister der Stadt, Lösungen zu finden, die beiden Seiten zugute kämen.