Der Vertrauensanwalt der Muslime zeigt sich überrascht, dass sich die obersten Richter jetzt schon auf einen Termin festgelegt haben, und wertet dies als ein gutes Zeichen.

Während die Türkisch-Islamische Gemeinde Esslingen am kommenden Wochenende ihre Moschee an der Rennstraße offiziell einweiht, müssen sich die Muslime in Leinfelden-Echterdingen weiter in Geduld üben, auch wenn das neue Gebetshaus im Oberaichener Gewerbegebiet seit geraumer Zeit fertig gebaut ist.

 

Bekanntlich streiten sich der muslimische Verein für Kultur, Bildung und Integration (VKBI) und die Stadtverwaltung Leinfelden-Echterdingen über den Fortgang des Bauprojektes. Fest steht aber mittlerweile, dass sich die Parteien im Spätherbst – am 17. November – am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu einer mündlichen Verhandlung treffen werden.

Der BGH müsse Antworten auf Grundsatzfragen finden

Dass der Bundesgerichtshof so rasch einen Verhandlungstermin festgesetzt hat, findet Michael Quaas, der Instanz- und Vertrauensanwalt des VKBI, „erstaunlich“. Schließlich habe der muslimische Verein die Revision gegen das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts erst vor wenigen Wochen begründet. Normalerweise müsse man viel länger auf einen solchen Termin warten. Er habe damit frühestens Anfang oder Mitte nächsten Jahres gerechnet, erklärt Quaas. Er interpretiert dies aber als ein gutes Zeichen. Offenbar sehen sich die Richter schon in der Lage, zu entscheiden. In der Sache sei auch schon sehr viel geklärt. Der BGH müsse nun Antworten auf Grundsatzfragen finden – beispielsweise jener der Religionsfreiheit.

Zur Erinnerung: Der Streit wurde schon am Stuttgarter Landgericht und am Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) ausgetragen. Beide Prozesse hatte die Stadt für sich entscheiden können. Das OLG hatte den muslimischen Verein VKBI dazu verpflichtet, das Erbbaurecht für das Grundstück an der Wilhelm-Haas-Straße in Oberaichen zurück an die Kommune zu übertragen. Der Wunsch der Muslime, das Eigentum für den Moscheebaugrund zu erhalten, wurde abgewiesen. Gleichzeitig haben die Richter Revision beim BGH zugelassen.

Die beiden Parteien hatten dann noch versucht, sich außergerichtlich zu einigen. In diesen Gesprächen hatte die Stadt dem Verein zugestanden, neben dem ersten Bauabschnitt – also dem Gebetshaus – ein eingeschossiges Gebäude auf einem bereits errichteten Untergeschoss, welches zum ersten Bauabschnitt gehört, zu bauen. Die Kommune hatte dem VKBI später auch angeboten, dieses Untergeschoss komplett überbauen zu dürfen. Die Muslime hätten dann neben dem Gotteshaus mehr als 200 Quadratmeter zur Verfügung gehabt – allerdings nur einstöckig. Die Muslime hatten aber auf einen zweigeschossigen Anbau bestanden, in dem sie Männer und Frauen in ihrer Religion schulen können. Auf ein solches Gebäude mit rund 500 Quadratmetern Fläche wollte sich die Stadt – auch aus städtebaulichen Gründen – allerdings nicht einlassen.