Formale Dinge verzögern beim Moscheestreit in Leinfelden-Echterdingen die Klärung der eigentlich zentralen Fragen.

Leinfelden-Echterdingen - Eine lang andauernde gerichtliche Auseinandersetzung, die wollten viele zu Beginn des Streits um das Moscheeprojekt im Oberaichener Gewerbegebiet verhindern. Nun aber sieht es genau danach aus. „Die Senate sind überlastet. Man muss Geduld mitbringen“, sagt Oberbürgermeister Roland Klenk. Selbst die Frage, ob der von der Stadt Leinfelden-Echterdingen beschrittene Rechtsweg zulässig ist oder auch nicht, ist noch immer nicht abschließend geklärt.

 

Rechtsauffassung der Stadt hat sich geändert

Nachdem die Richter der 17. Zivilkammer des Stuttgarter Landgerichts Anfang Februar erklärt hatten, dass sie sich weiter zuständig fühlen und der Streit nicht, wie vom muslimischen Verein für Kultur, Bildung und Integration (VKBI) beantragt, ans Verwaltungsgericht verwiesen wird, hatte der Verein von seinem Recht Gebrauch gemacht und eine sofortige Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt. Bis Mitte März hatte die Stadt dann Gelegenheit, dazu Stellung zu beziehen, was sie auch getan hat. „Unsere Rechtsauffassung hat sich zwischenzeitlich nicht geändert“, sagt Klenk dazu unserer Zeitung. Nun ist die Kammer wieder am Zug. Sie hat zu entscheiden, ob sie der sofortigen Beschwerde abhelfen kann oder ob sie die Akten dem Stuttgarter Oberlandesgericht vorlegt. „Dann wird das OLG über die Rechtswegfrage entscheiden“, fasst OB Klenk zusammen.

Worum es eigentlich geht

Um die eigentliche Sache ist es im Detail noch gar nicht gegangen. Auch wenn die Zivilkammer des Stuttgarter Landgericht am ersten Verhandlungstag Mitte Januar in einer ersten Einschätzung bereits angedeutet hat, dass sie die Auffassung der Stadt in allen wesentlichen Punkten teilt. Eigentlich sollte sich das Gericht nämlich mit dem Erbbaurecht für das Grundstück beschäftigen, auf dem die Moschee gebaut wird. Dieses Recht hat der VKBI noch nicht an die Kommune zurückübertragen. Zur Erinnerung: Laut einem Vertrag zwischen der Stadt und dem VKBI sollte das Gebetshaus bis zum November 2018 fertig gebaut sein, falls nicht, sollte das Erbbaurecht an die Stadt zurückgehen. Der Verein hat die vereinbarte Frist nicht eingehalten. Haben die Muslime die Bauverzögerung selbst verantwortet oder nicht? So lautet eigentlich die zentrale Frage.