In den kommenden Tagen kommt die Rechnung für den Müll: Sollte eine Initiative mit ihrer Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof erfolgreich sein, profitieren davon alle Bürger im Landkreis Ludwigsburg. Eine Grundsatzentscheidung für das ganze Land.

Digital Desk: Michael Bosch (mbo)

In den kommenden Tagen flattern bei den Bürgern im Landkreis Ludwigsburg die Rechnungen für die Müllabfuhr ins Haus. Für Rest- und Biomüll müssen die Menschen im Kreis nicht mehr bezahlen als im Vorjahr, einige wehren sich trotzdem dagegen.

 

Der Initiativkreis Müllgebühren Ludwigsburg (IMLB) hatte zu Jahresbeginn einen Normenkontrollantrag gegen die Abfallwirtschaftssatzung für dieses und das vergangene Jahr beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gestellt. Der Antrag richtet sich in erster Linie dagegen, dass der Kreis die sogenannten Nachsorgekosten für seine Deponien in Horrheim und Poppenweiler – beispielsweise um diese abzudichten und zu rekultivieren – auf private Haushalte und kleines Gewerbe abwälze, so die Initiative.

Bürger müssen dem Bescheid nicht extra widersprechen

Die nun anfallenden Kosten ausschließlich über die Müllgebühr zu finanzieren, sei nicht „verursachergerecht“, da in der Vergangenheit vor allem Industrieabfälle dort abgelagert worden seien, argumentiert die Initiative. Sie geht von einem Mehrbetrag von bis zu 92 Millionen Euro in den kommenden Jahren aus, der so auf die Bürgerinnen und Bürger zukommt. Mit einem Urteil ist nicht vor Ende des Jahres zu rechnen, zumal die Kläger ihren Antrag nach Angaben der Kreisverwaltung noch nicht einmal begründet haben. Egal, wie der Prozess ausgeht, die Kreistagsmitglieder haben in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik (AUT) beschlossen, dass alle Gebührenzahler gleich behandelt werden.

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Konkret bedeutet das: Sollte die Bürgerinitiative recht bekommen und der Landkreis deshalb Gebühren erstatten müssen, dann bekommen alle Haushalte Geld zurück – unabhängig davon, ob sie dem Bescheid widersprochen haben oder nicht. Bürger müssen ihr Geld also auch nicht extra einfordern.

Vor dem Jahrtausendwechsel hatten um die 70 000 Haushalte gegen die Gebührenbescheide geklagt. Selbst, wenn sich im Lichte der Probleme, die der neue Dienstleister Alba zu Beginn des Jahres mit der Abfuhr hatte, wiederholen würde, hätte dies nach der Entscheidung im AUT keine Auswirkung.

Landrat und Fraktionen: keine Angst vor Niederlage am VGH

Landrat Dietmar Allgaier (CDU) betonte in der Sitzung am Montag, dass man den Schritt nicht gehe, weil man Angst vor einer Niederlage vor Gericht habe, sondern um eine „Ungleichbehandlung" der Haushalte zu verhindern. Umweltdezernent Christian Sußner bekräftigte, dass man sich rechtlich auf der sicheren Seite befinde. Man habe Rückstellungen soweit vorhersehbar gebildet, die Kostenexplosion der Deponien Burghof und Lemberg seien das nicht gewesen.

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Zustimmung für das Vorgehen der Kreisverwaltung kam aus allen Fraktionen. Bei sich ständig ändernden Gesetzeslagen und dem technischen Fortschritt sei es immer schwieriger, Rücklagen zu bilden, sagte Doris Renninger (Grüne). Der Kreistag habe die Satzung wohl überlegt verabschiedet, sagte Volker Godel (FDP), und dabei auch den Rat von Fachanwälten berücksichtigt. Deshalb könne man der Entscheidung „ruhigen Gewissens“ entgegenschauen. „Wir müssen keine Angst vor dem VGH haben“, befand auch Horst Stegmaier (CDU), der eine Grundsatzentscheidung erwartet. Schließlich stünden andere Landkreise vor ähnlichen Problemen wie Ludwigsburg.