In die Vorauszahlungen der Gebühren werden nur Leerungen einberechnet, die es auch gegeben hat. In der Regel wird daher die Höhe der Vorauszahlungen dieses Jahr geringer ausfallen.

Kreis Ludwigsburg - Die Abfallgebührenbescheide werden aufgrund der Probleme bei der Müllabfuhr dieses Jahr nicht wie gewohnt Ende Februar, sondern erst zwei Monate später verschickt. Noch immer laufe nach dem Wechsel des Entsorgungsunternehmens bei der Müllabfuhr im Landkreis nicht alles wie gewohnt, lässt das Landratsamt Ludwigsburg wissen. Viele Müllbehälter seien mit Verspätung oder auch gar nicht geleert worden. „Wir halten es für sinnvoll, den Menschen im Landkreis erst dann Gebührenbescheide zu schicken, wenn wir klarer sehen können, wie es mit der Müllabfuhr läuft“, sagt Christian Sußner, der zuständige Dezernent. „Klar ist aber: In die Vorauszahlungen der Gebühren werden nur Leerungen einberechnet, die auch tatsächlich stattgefunden haben.“

 

Sperrmüll darf weiterhin kostenlos angeliefert werden

Für die Menschen im Landkreis bedeutet das, dass die Höhe der Vorauszahlungen dieses Jahr in der Regel geringer ausfallen wird. Denn: Für Januar und Februar werden keine Leerungen in der Vorauszahlung festgesetzt. Alle Leerungen, die in diesen Monaten tatsächlich stattgefunden haben, werden dann in der Vorauszahlung für das kommende Jahr berücksichtigt.

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Eine kostenlose Anlieferung von Restsperrmüll an den Wertstoffhöfen im Landkreis ist dennoch weiterhin möglich, heißt es in der Pressemitteilung aus dem Kreishaus. Die Werstoffhofkarten würden zwar wieder erst mit dem Gebührenbescheid, also Ende April, verschickt. Allerdings werden die im vergangenen Jahr verschickten Karten weiter ihre Gültigkeit behalten. Sollte jemand also bereits sein Mengenvolumen ausgeschöpft haben, dann werden die Stoffe dennoch kostenlos bei den Wertstoffhöfen im Landkreis angenommen, versichert das Landratsamt.