Für Quarantänehaushalte und Personen mit einer Coronainfektion gelten bestimmte Regelungen für die Müllentsorgung. Besondere Regeln gibt es auch bei den Kreisimpfzentren, Arztpraxen und Kliniken.

Esslingen - Seit Beginn der Corona-Pandemie müssen Personen, die mit dem Virus infiziert sind, sowie Haushalte, die unter Quarantäne stehen, ihren Müll speziell entsorgen. Das baden-württembergische Umweltministerium hat dafür bereits im März vergangenen Jahres Regelungen veröffentlicht, die laut einem Sprecher weiterhin gelten und auf aktuellem Stand sind. Das Ministerium schreibt auf seiner Webseite aber auch: „Für alle anderen Haushalte in Baden-Württemberg, die nicht unter Quarantäne stehen, gilt weiterhin das Gebot der Mülltrennung.“