Müllproblem im Rems-Murr-Kreis Videoüberwachung an Glascontainern? Neue Rechtslage gegen Müllsünder

, aktualisiert am 15.03.2026 - 18:48 Uhr
Überwachungskameras könnten Müllsünder an Containerstandorten entlarven. Foto: Dirk Herrmann

Illegale Müllablagerungen belasten Kommunen im Rems-Murr-Kreis. Eine Gesetzesänderung macht künftig eine Videoüberwachung möglich.

Rems-Murr : Frank Rodenhausen (fro)

Wer an manchen Containerstandorten im Rems-Murr-Kreis vorbeikommt, sieht nicht nur Altglas oder Papiercontainer, sondern kleine Müllberge. Kartons, kaputte Möbel, Elektroschrott. Manchmal sogar ganze Matratzen. Orte, die eigentlich der sauberen Entsorgung dienen sollen, werden so immer wieder zu wilden Abladeplätzen.

 

Seit Jahren kämpfen Kommunen und die Abfallwirtschaft im Kreis gegen dieses Problem. Anwohner beschweren sich, Bauhofmitarbeiter räumen regelmäßig auf – und doch liegt kurze Zeit später wieder neuer Müll daneben. Besonders an abgelegenen Standorten passiert das oft nachts oder am Wochenende. Ein Spiel aus Aufräumen und neuem Ärger beginnt von vorn.

Illegale Müllablagerungen: Ein bundesweites Problem im Rems-Murr-Kreis

Die Abfallwirtschaft Rems-Murr (AWRM) kennt diese Situation nur zu gut. Illegale Müllablagerungen seien bundesweit eine typische Begleiterscheinung frei zugänglicher Entsorgungsangebote, erklärt die Einrichtung. Auch im Rems-Murr-Kreis gebe es immer wieder solche Fälle.

Mit Warnschildern an Containerstandorten appelliert die AWRM schon aktuell an potenzielle Müllsünder. Foto: Frank Rodenhausen

Besonders betroffen sind einzelne sogenannte Brennpunkte. Dort landen neben normalen Abfällen regelmäßig Sperrmüll, Elektrogeräte, Bauschutt oder andere Gegenstände, die eigentlich an Wertstoffhöfen abgegeben werden müssten. Das verursacht zusätzliche Kosten für die Entsorgung – und sorgt für Ärger bei Anwohnern, die auf vermüllte Plätze blicken müssen.

Wie die AWRM in einer aktuellen Pressemitteilung betont, belasten diese illegalen Ablagerungen nicht nur das Ortsbild, sondern können auch hygienische oder ökologische Probleme verursachen. Teilweise locken Müllberge Ratten an oder enthalten gefährliche Stoffe.

Kameras gegen Müllsünder: Anwohner fordern Videoüberwachung

Die Idee, Containerstandorte mit Kameras zu überwachen, ist nicht neu. Immer wieder haben Anwohner an besonders problematischen Stellen vorgeschlagen, Videotechnik einzusetzen, um Müllsünder zu identifizieren. Die Hoffnung: Wer weiß, dass eine Kamera läuft, überlegt es sich vielleicht zweimal, bevor er seine alte Matratze neben den Glascontainer wirft.

Doch lange Zeit war diese Forderung kaum umsetzbar. Der Grund liegt im Datenschutz. Videoüberwachung im öffentlichen Raum greift in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Grundsätzlich gilt: Menschen sollen sich im öffentlichen Raum bewegen können, ohne permanent beobachtet zu werden.

Gerade an Containerstandorten wäre eine Kamera besonders heikel gewesen. Denn sie würde nicht nur mögliche Müllsünder erfassen, sondern auch zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, die ihren Abfall ordnungsgemäß entsorgen.

Neue Rechtslage eröffnet Kommunen Spielraum

Nun könnte sich die Situation ändern. Denn in Baden-Württemberg wurde das Landesdatenschutzgesetz novelliert. Die Gesetzesänderung schafft erstmals eine klare rechtliche Grundlage dafür, unter bestimmten Bedingungen Kameras an Depotcontainerstandorten einzusetzen.

Die AWRM begrüßt diese Änderung ausdrücklich. Nach intensiver Begleitung des Gesetzgebungsverfahrens gemeinsam mit kommunalen Landesverbänden sei es künftig möglich, solche Standorte zu überwachen, heißt es in der Pressemitteilung der Einrichtung. Ziel sei es, illegale Müllablagerungen wirksam zu verhindern und Verursacher zur Verantwortung zu ziehen.

Kommunen prüfen Videoüberwachung bei Müllproblemen

Ganz ohne Einschränkungen geht das allerdings nicht. Kameras dürfen nicht pauschal installiert werden. Vielmehr müssen Kommunen im Einzelfall prüfen, ob eine Videoüberwachung verhältnismäßig ist – etwa wenn wiederholt schwere illegale Ablagerungen auftreten oder von ihnen Gefahren ausgehen.

Für die Kommunen ist das Problem nicht nur ein optisches. Jeder illegal abgestellte Gegenstand muss eingesammelt und entsorgt werden, häufig durch Bauhöfe oder spezielle Entsorgungsdienste. Am Ende zahlen dafür alle Gebührenzahler.

Kostenlose Entsorgung im Rems-Murr-Kreis: Nutzen statt Ablagern

Dabei wäre vieles gar nicht nötig. Zahlreiche Abfälle können im Rems-Murr-Kreis kostenlos abgegeben werden. Elektrogeräte, Kühlgeräte oder Metallschrott nehmen die Entsorgungszentren gebührenfrei an. Zusätzlich bietet die AWRM mehrmals im Jahr eine kostenlose Abholung für bestimmte Geräte an.

Illegale Ablagerungen seien deshalb meist keine Frage fehlender Möglichkeiten, sondern bewusstes Fehlverhalten, betont die Abfallwirtschaft.

Digitale Meldungen? Bürger sollen bei Müllsünder-Jagd helfen

Neben möglichen Kameras will die AWRM künftig auch auf digitale Unterstützung setzen. So wird derzeit geprüft, die eigene Abfall-App zu erweitern. Bürger könnten dann Beobachtungen von illegalen Ablagerungen direkt melden – etwa mit einem Foto als Nachweis.

Die Hoffnung: Wenn Hinweise schneller bei den Behörden landen, können Müllsünder leichter identifiziert werden.

Ob und wo tatsächlich Kameras installiert werden, ist allerdings noch offen. Jede Kommune muss zunächst prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welche Standorte infrage kommen.

Videoüberwachung und Datenschutz

Was hat sich im Landesdatenschutzgesetz geändert?

  • Baden-Württemberg hat sein Landesdatenschutzgesetz angepasst.
  • Kommunen dürfen nun unter bestimmten Voraussetzungen Videoüberwachung an Depotcontainerstandorten einsetzen.
  • Voraussetzung ist in der Regel, dass wiederholt illegale Müllablagerungen auftreten oder von ihnen Gefahren ausgehen – etwa durch gefährliche Stoffe oder Schädlingsbefall.
  • Die Maßnahme muss verhältnismäßig sein und im Einzelfall geprüft werden.
  • Vor einer Installation müssen Kommunen in der Regel ihren Datenschutzbeauftragten einbeziehen.

Die Änderung soll Kommunen mehr Möglichkeiten geben, gegen illegale Müllablagerungen vorzugehen, ohne den Datenschutz grundsätzlich auszuhöhlen. Ziel ist laut AWRM vor allem der Schutz der Allgemeinheit und eine saubere Umwelt.

Weitere Themen