Offenbar ist der Waffenhändler des Münchner Amokläufers kein Mitwisser der Tat gewesen. Dennoch muss er sich ab Ende August in einem Prozess unter anderem wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

München - Die Staatsanwaltschaft geht nicht davon aus, dass der mutmaßliche Waffenlieferant des Münchner Amokschützen auch ein Mitwisser war. „Wir haben bisher keine Anhaltspunkte dafür, dass der Waffenhändler Kenntnis von der geplanten Tat hatte“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Montag in München. Der Anwalt mehrerer Angehöriger der Opfer hatte dem mutmaßlichen Verkäufer der Tatwaffe laut Bayerischem Rundfunk eine mögliche Mitwisserschaft vorgeworfen. Der Nebenkläger forderte demnach den für Ende August angesetzten Prozess gegen den Angeklagten zu vertagen oder aufzuspalten.

 

Am kommenden Samstag jährt sich der Amoklauf von München zum ersten Mal. Der 18-jährige Amokläufer David S. hatte mit einer Pistole erst neun Opfer und dann sich selbst erschossen. Die Pistole samt Munition hatte er über das sogenannte Darknet besorgt, einen anonymen Teil des Internets. Die Waffe soll von dem 32-jährigen Angeklagten stammen. Der Prozess gegen ihn unter anderem wegen fahrlässiger Tötung beginnt am 28. August.