Seit letzter Woche gelten in Baden-Württemberg neue Quarantäne-Regelungen. Was nun für Geboosterte gilt, erfahren Sie hier.

Die neuen Quarantäne-Regelungen sollen bei den momentan hohen Infektionszahlen mit kürzeren Quarantäne-Zeiten vor allem die Gesundheitsversorgung vor personellen Engpässen schützen. Besonderheiten gibt es nun vor allem für frisch zweifach Geimpfte, Geboosterte und Genesene als Kontaktpersonen.

 

Müssen Geboosterte als Kontaktperson in Quarantäne?

Wer in Baden-Württemberg in Quarantäne muss, wird durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration in der Corona-Verordnung Absonderung geregelt (1,2). Geboosterte Kontaktpersonen sind hier von der Quarantänepflicht ausgenommen. Allgemein gelten nun folgende Ausnahmen von der Quarantänepflicht für Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen (3):

  • Wer zweifach geimpft ist und die letzte Impfung dabei länger als 14 Tage und nicht mehr als 90 Tage zurückliegt.
  • Wer genesen ist und der PCR-Nachweis dabei mindestens 28 Tage und nicht länger als 90 Tage zurückliegt (ab der Probenentnahme).
  • Geimpfte Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.
  • Wer genesen ist und mindestens eine Corona-Impfung erhalten hat (Reihenfolge von Impfung und Genesung ist dabei nicht relevant).

Quarantäne für Geboosterte nach Infektion

Wer positiv getestet ist, muss sich in Baden-Württemberg für 10 Tage nach dem Erstnachweis in Absonderung begeben. Hierbei wird nicht nach Impfstatus unterschieden und Geboosterte haben somit keine Sonderregelungen. Nach 7 Tagen können sich positiv getestete Personen nun freitesten. Bedingung dafür ist allerdings, dass diese seit mindestens 48 Stunden frei von Symptomen sind. Die Nachtestung kann nunmehr auch mit einem überwachten Schnelltest zum Beispiel in einem Testzentrum erfolgen.

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