Seit dieser Woche müssen Bürger*innen, die ungeimpft sind, Corona-Tests selbst bezahlen. Ob der Arbeitgeber PCR-Tests bezahlen muss, klären wir in diesem Artikel.

Arbeitnehmer, die nicht geimpft oder genesen sind, hoffen auf kostenlose Tests durch den Arbeitgeber, da seit dieser Woche das Angebot der kostenlosen Bürgertests beendet wurde. Muss der Arbeitgeber aber auch PCR-Testungen bezahlen?

 

PCR-Tests vom Arbeitgeber nicht verpflichtend

Laut der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist der Arbeitgeber verpflichtet, seinen Mitarbeitern mindestens 2 Mal pro Woche kostenlose Tests anzubieten, sofern diese nicht ausschließlich von zu Hause aus arbeiten. Die Rede ist hier allerdings nur allgemein von Tests „in Bezug auf einen direkten Erregernachweis“.

In der Corona-Verordnung ist die Art der einzusetzenden Tests weiter konkretisiert. Zur Anwendung im Arbeitsumfeld sollen hier Antigentests und Selbsttests kommen. PCR-Tests werden hier aber nicht explizit ausgeschlossen. Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gibt an, dass prinzipiell auch PCR-Tests im Rahmen der Arbeitsschutzregelungen angeboten werden können.

Zu viele Nachteile bei PCR-Tests im Arbeitsumfeld

Letztendlich entscheidet der Arbeitgeber. Auch wenn PCR-Tests zwar theoretisch vom Arbeitgeber bezahlt werden könnten, machen diese in der Praxis wenig bis keinen Sinn. Eine Testung der Arbeitnehmer wäre hiermit nicht nur mit Abstand am teuersten, sondern auch am zeitaufwendigsten, da ein Testergebnis im Labor ermittelt wird und dadurch erst innerhalb von bzw. nach 24 Stunden vorliegt.

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