Dieser Montag steht im Zeichen des Balkonkraftwerks in Deutschland. Zwar entscheidet sich heute nicht, ob Betreiber von nun an 800 Wattpeak in der Spitze produzieren dürfen (statt wie bislang 600), und auch die Steckerfrage wird nicht geklärt. Es geht aber um das, was landauf, landab inzwischen als „Recht“ aufs Steckersolargerät bezeichnet wird: Dass sich jeder solche Module kaufen kann wie einen Toaster auch. Am Nachmittag dieses 19. Januar kommt der Rechtsausschuss des Bundestags in der strittigen Angelegenheit zusammen.
Auch wenn der Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium vorsieht, dass Balkonkraftwerke zu privilegierten Maßnahmen erklärt werden sollen, so ist das aus Sicht der Community, die inzwischen bundesweit entstanden ist, weniger als die halbe Miete. Zwar können Steckersolargeräte dann nicht mehr pauschal abgelehnt werden, aber Vermieter oder Eigentümergemeinschaften können weiterhin Anforderungen stellen.
Musterklage aus Berlin zum Balkonkraftwerk
Wozu das führen kann, soll eine Musterklage zeigen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt die Klage eines Mieters aus Berlin, wie die Bundesgeschäftsführerin der DUH, Barbara Metz, am Vormittag bei einer Pressekonferenz erklärt hatte. Dass die DUH nur wenige Stunden vor der Ausschusssitzung damit an die Öffentlichkeit geht, soll sicherlich Druck erzeugen. Wobei Metz betont, dass sich die Klage weder mit einer Privilegierung noch mit dem Beschluss des Solarpakets I erledigt hätte. Im Solarpaket sind etliche Erleichterungen für Photovoltaik vorgesehen – auch für Balkonkraftwerke.
So sehr die Erleichterungen zu begrüßen seien, so seien die Hürden damit aber noch lange nicht aus dem Weg geräumt, so Barbara Metz. Das soll die Musterklage aus Berlin aufrollen, da gehe es um „überzogene Anforderungen“. Der vertretende Anwalt Dirk Legler erklärte: „Das ist ein ganz typischer Fall.“ Der Kläger wohne im vierten Stock in einem Genossenschaftshaus, er sei selbst Genosse. Sein Wunsch nach einem Balkonkraftwerk blieb ihm bisher verwehrt. Es gebe eine lange Korrespondenz, in der sich die Vermieterin unter anderem auf Richtlinien bezogen und zuletzt sogar eine Freigabe durch die Feuerwehr verlangt habe.
Appell geht an die Bundesregierung
Die Musterklage soll zu „mehr Sachlichkeit“ führen, sagte der Anwalt. Wird das Balkonkraftwerk privilegiert, dürfe der Vermieter nur sachliche Anforderungen anführen, so Legler. Es müsse daher gerichtlich geklärt werden, welche Anforderungen sachlich sind und welche nicht. Barbara Metz bezeichnet die Balkonkraftwerke als „wichtiges Puzzlestück“. Rein technisch gesehen braucht man dafür kein Eigenheim, jeder kann mitmachen. „Das ist ein Momentum“, sagt Metz. An die Bundesregierung geht der Appell, „durchzuziehen“.