Etwa eine Viertelmillion Dieselkunden aus dem Musterverfahren haben von Volkswagen inzwischen Schadenersatz bekommen. Manche Verbraucher setzten aber auf eigene Klagen, einige landeten am Bundesgerichtshof. Wie sieht es mit der Abwicklung der noch offenen Fälle aus?

Wolfsburg/Karlsruhe - Nach den jüngsten Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Abgasskandal stellt der VW-Konzern weiteren rund 50 000 Dieselkunden Schadenersatz in Aussicht. Mit mehr als der Hälfte dieser Einzelkläger laufen über Anwaltskanzleien bereits Gespräche über ein entsprechendes Vergleichsangebot, wie die Deutsche Presse-Agentur aus dem Unternehmen erfuhr. Davon seien die Verhandlungen in etwa 7000 Fällen inzwischen erfolgreich beendet.

 

Es soll Einmalzahlungen geben, die jeweils individuell berechnet werden. Wer das Geld annimmt, kann auch das Auto behalten. Die Alternative ist, das Urteil im eigenen Verfahren abzuwarten, bei dem sich die Richter an der BGH-Auslegung orientieren dürften. Dann können Kläger unter Umständen den Kaufpreis abzüglich eines Betrags für die Nutzung des Fahrzeugs erhalten - sie müssen den Wagen im Rahmen dieser „Rückabwicklung“ jedoch an Volkswagen zurückgeben.

Annahmequote von 75 Prozent

Der Konzern peilt damit die Entschädigung der Mehrzahl der ungefähr 60 000 übrigen Dieselfahrer an, die außerhalb der Musterklage von Verbraucherschützern eigene Prozesse eingeleitet hatten und deren Verfahren vor deutschen Gerichten noch anhängig sind. Die meisten der als anspruchsberechtigt eingestuften Fälle will der Autobauer nun bis zum Jahresende mit Hilfe der neuen Vergleichsangebote vom Tisch haben. Es wird mit einer Annahmequote von 75 Prozent gerechnet.

Anders als bei der Musterfeststellungsklage gibt es wegen der Vielfalt der Konstellationen keine einheitliche „Auszahlungsmatrix“, aus der sich vorab definierte Entschädigungssummen für jedes Automodell und -alter ergeben. Es geht um Einzelregelungen. Dabei kommt es ebenfalls etwa auf die Nutzungsdauer und das Alter an.

In dem Sammelverfahren hatten der Konzern und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) nach reichlich Streit einen außergerichtlichen Vergleich erzielt. Demnach bekommen die teilnehmenden Dieselkunden je nach Fahrzeug zwischen 1350 und 6257 Euro. Zu mehr als 95 Prozent ist die Abwicklung der hierbei angenommenen Vergleiche mittlerweile abgeschlossen. Insgesamt hatte Volkswagen bei gut 265 000 Klagen Ansprüche als berechtigt erachtet.

Leitplanken für ähnlich gelagerte Fälle

Etliche Autofahrer, die sich wegen gefälschter Abgaswerte in der Dieselaffäre vom Unternehmen geprellt sahen, zogen allerdings selbst vor Gericht - oft in Erwartung höherer Entschädigungen. Nach Tausenden Verfahren vor Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten gelangte der erste solche Fall im Mai zur Verhandlung an den BGH.

Die obersten Zivilrichter entschieden hier in weiten Teilen zugunsten des Klägers, setzten aber auch Leitplanken für ähnlich gelagerte Fälle. VW kündigte an, in einem Großteil der offenen Verfahren auf die Kunden zugehen zu wollen. Im Juli folgten weitere BGH-Urteile.