Einstellen oder nicht einstellen – das war die Frage bei einem Verfahren, das am Mittwoch vor dem Böblinger Amtsgericht verhandelt wurde. Dort ging es ebenfalls um eine Einstellung, und zwar um eine, die möglicherweise illegal war, weil der neue moldawische Mitarbeiter eines Sindelfinger Büromöbelverkaufs möglicherweise keine gültigen Papiere hatte.
Der Betrieb, der vor einiger Zeit auf der Böblinger Hulb begann und sich jetzt in Sindelfingen befindet, passt zum Zeitgeist. Der Inhaber kauft gebrauchte Büromöbel auf, repariert oder restauriert sie und verkauft sie dann gebraucht weiter.
Die ganze Familie arbeitet im Betrieb
Er kauft sie, wo er sie bekommen kann. Nicht nur von Firmen, sondern auch von staatlichen Organisationen wie der Polizei oder dem Finanzamt, erklärte sein Verteidiger bei der Gerichtsverhandlung. Der Inhaber war während der jugoslawischen Kriege aus dem Kosovo geflohen, musste sein Mathematik-Studium aufgeben und sich vom Ende der 90er-Jahre an als 20-Jähriger in Deutschland durchschlagen.
Er gründete eine Familie, bekam eine doppelte Staatsbürgerschaft, arbeitete bei einer Spedition und machte sich dann selbstständig. „Ich habe einen Familienbetrieb“, erklärte er dem Amtsrichter, die Frau mache das Büro und übernehme die Reinigungsarbeiten, seine beiden Söhne würden im Betrieb mithelfen, einer davon als Werkstudent. Durch Corona habe der Betrieb gelitten, nicht nur der Umsatz ging zurück, auch wollten die Leute immer weniger bezahlen. „Wir kämpfen, aber wir wollen nicht aufgeben“, sagte der Firmeninhaber.
Am ersten Tag in die Kontrolle
Während der Umsatz zurück ging, wuchs ihm die Arbeit über den Kopf und als sein einziger Angestellter vor einiger Zeit einen Bekannten aus Moldawien empfahl, wollte ihn der Inhaber auf 560-Euro-Basis einstellen. Am ersten Arbeitstag ließ er den Moldawier einen Personalbogen ausfüllen. „Ich habe ihn gefragt, ob er schon einmal in Deutschland gearbeitet habe. Der Mann hat das bejaht und eine deutsche Steuernummer vorgewiesen“. Das genügte dem Firmeninhaber und er nahm den neuen Angestellten als Beifahrer mit. Genau an diesem Tag aber, es war der 18. November, geriet das Firmenfahrzeug in eine Polizeikontrolle. Weil der Moldawier keine Arbeitserlaubnis hatte, wurde dem Firmeninhaber ein Strafbefehl zugestellt, gegen den er Einspruch erhob, weswegen es jetzt zu einer Verhandlung gekommen war.
Für den Einspruch gab es zwei Gründe, und einer davon war ziemlich kurios: Weil in den Unterlagen statt des 18. November irrtümlich der 8. Januar (2024) eingetragen war, musste die Staatsanwaltschaft davon ausgehen, dass jenes möglicherweise illegale Arbeitsverhältnis nicht nur einen Tag bestanden habe, sondern mehrere Monate. Der zweite Grund war, dass der Firmeninhaber unter allen Umständen eine Vorstrafe vermeiden wollte. Weil er gebrauchte Möbel eben auch von staatlichen Stellen kaufen würde, könnte ihm das eine Vorstrafe das unmöglich machen.
Aus Sicht der Verteidigung und des Richters wäre jetzt eine Einstellung möglich gewesen. Die Staatsanwaltschaft aber konterte mit ähnlichen Fällen, bei denen 90 Tagessätze Geldstrafe verhängt worden waren. Schließlich nahm der Verteidiger sein Plädoyer vorweg. Noch bevor ein Zeuge gehört wurde, verwies er auf den guten Leumund des Firmeninhabers, darauf dass er eine Art Bilderbuchkarriere in Deutschland hingelegt habe, und dass er möglicherweise einfach von dem moldawischen Angestellten und mit der von ihm vorgelegten deutschen Steuernummer getäuscht worden sei. Schließlich schwenkte die Staatsanwaltschaft auf die Linie des Gerichts ein. Das Verfahren wurde gegen eine Auflage von 4000 Euro an die Staatskasse eingestellt.
Der Moldawier übrigens befinde sich nach Angaben der Verteidigung inzwischen legal in Deutschland. Wie viele andere Moldawier auch habe er die rumänische Staatsbürgerschaft bekommen und genieße damit die in der EU geltende Freizügigkeit.