Im Fall der mutmaßlichen Vergewaltigung einer 14-Jährigen in Ulm sitzen drei der fünf Verdächtigen in Haft. Bei ihnen geht die Polizei von einer erhöhten Fluchtgefahr aus.

Ulm - Nach der mutmaßlichen Vergewaltigung einer 14-Jährigen bemühen sich die Ermittler in Ulm weiter um Klärung des möglichen Tathergangs. Dazu gehören Fragen zu den Drogen, mit denen das Mädchen gefügig gemacht worden sein könnte, hieß es am Donnerstag. „Das ist Gegenstand weiterer Untersuchungen“, sagte Oberstaatsanwalt Michael Bischofberger zur Frage, um was für Substanzen es dabei ging und ob die Rauschmittel zunächst freiwillig in einer Gruppe eingenommen oder dem Opfer zwangsweise verabreicht wurden. Einzelheiten nannte er nicht.

 

Die Tatverdächtigen sind laut Polizei zwischen 14 und 26 Jahre alt. Gegen drei von ihnen im Alter von 15, 16 und 26 Jahren wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehle erlassen. Zwei weitere Verdächtige im Alter von 14 und 24 Jahren wurden nach vorläufiger Festnahme auf freien Fuß gesetzt. Das sei bei einem weniger schweren Tatverdacht üblich, hieß es in Ermittlerkreisen.

Ermittler sehen erhöhte Fluchtgefahr bei Verdächtigen

Zu den Nationalitäten der Tatverdächtigen machen die Behörden bislang keine Angaben. Zum besseren Verständnis der beantragten Haftbefehle habe man aber bekanntgemacht, dass es sich um Asylbewerber handele, erläuterte der Sprecher der Staatsanwaltschaft: Hier gingen die Ermittler von einer höheren Fluchtgefahr aus. Die konkreten Nationalitäten hätten dabei keine Rolle gespielt.

Den bisherigen Angaben zufolge hatte die 14-Jährige am Tag vor Allerheiligen (31. Oktober) Alkohol zu sich genommen, als sie in Ulm einen der späteren Verdächtigen traf, den sie bereits näher gekannt haben soll. Sie sei mit ihm in eine Wohnung im Illertal (Alb-Donau-Kreis) bei Ulm gegangen. Dort soll es zu der Vergewaltigung gekommen sein. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft verwies darauf, dass die Behörden angesichts des Opferschutzes für die Jugendliche bei Angaben zum möglichen Tathergang zu größter Zurückhaltung verpflichtet seien.