Mutmaßlicher Bandenstreit in Plochingen Entlastet ein Telefonat einen der Angeklagten?

Im Prozess wurden mehrere Telefonate der Angeklagten abgespielt. Foto: Roberto Bulgrin

Seit zwei Monaten befasst sich das Stuttgarter Landgericht mit einen blutigen Angriff auf einen Friseur in Plochingen. Am Montag wurden Telefonate angehört. Eines davon könnte einen der Angeklagten entlasten.

Böblingen: Julia Theermann (the)

Plochingen/Stuttgart - War es wirklich Anstiftung, die zu der Messerattacke auf den Inhaber eines Plochinger Friseurladens führte? Mit dieser Frage befasste sich am Montag erneut die 2. Große Strafkammer des Stuttgarter Landgerichtes. Mit „Los, los!“ soll der Jüngste der drei Angeklagten im Prozess um einen angeblichen Bandenstreit laut Staatsanwaltschaft einen seiner Mitangeklagten kurz vor der Tat telefonisch angefeuert haben. Die Übersetzung des türkischen Ausdrucks durch einen Sachverständigen gab den Ausdruck jedoch als Abschiedsformel „also dann“ wieder. Das spreche gegen die Version der Staatsanwaltschaft, die den damals 19-Jährigen als Strippenzieher sieht, resümierte dessen Verteidiger.

 

Wie berichtet, hatte es im Februar in Nürtingen und Plochingen zwei blutige Auseinandersetzungen gegeben, die jeweils zu Großeinsätzen der Polizei führten. Bereits Mitte Februar hatte die Polizei verlauten lassen, dass sie die Taten als zusammenhängend ansieht. Die Angeklagten wie auch die Opfer sollen einer Nachfolgeorganisation der 2013 verbotenen Straßengang Red Legion nahestehen. Seit September versucht die Justiz, in einem Prozesskomplex mit drei Hauptverhandlungen Tathergänge und Tathintergründe zu ermitteln.

Einer der Angeklagten telefonierte mit Eltern

Am Montag standen im zweiten der drei Prozesse zahlreiche Telefonate im Mittelpunkt der Verhandlung, die einer der drei Angeklagten am Tattag unter anderem mit seinem Vater und seiner Mutter geführt hatte. Demnach erfuhr der Angeklagte erst durch seinen Vater, dass einer seiner Mitangeklagten durch einen Durchschuss im Oberschenkel und Messerstiche verletzt worden war. Beide Eltern hatten ihn aufgefordert, auf dem schnellsten Weg nach Hause zu kommen, beziehungsweise sich von Familienmitgliedern an einer Tankstelle in Plochingen abholen zu lassen.

Zu diesem Zeitpunkt beobachtete die Polizei bereits die besagte Tankstelle, wie ein Beamter der Kriminaldirektion Esslingen im Zeugenstand berichtete. Dort sei der damals 20-Jährige aufgefallen, weil er nichts gekauft und ohne Auto gewartet habe. Zudem habe er sich immer wieder nervös umgeschaut. Gegen 18 Uhr soll ein schwarzer Wagen den jungen Mann abgeholt haben – die Polizei habe ihn in einem zivilen Fahrzeug verfolgt und schließlich an einer roten Ampel an der Schorndorfer Straße gestellt. Der damals 20-jährige Angeklagte sei noch an Ort und Stelle verhaftet worden.

Floh Angeklagter, oder telefonierte er?

Für den Verteidiger des Mannes warfen die Telefonate Zweifel an der Beteiligung seines Mandanten auf. Videoaufnahmen hatten gezeigt, dass die Angreifer gegen 16.45 Uhr zu Fuß vom Tatort geflohen waren. Die Telefonüberwachung habe aber ergeben, dass sein Mandant zur selben Zeit mit einem Bekannten telefoniert habe. „Ich halte es für unmöglich, dass er dieses Telefongespräch auf der Flucht geführt hat“, so der Verteidiger.

Mehrere Sachverständige wurden am Montag gehört, darunter eine Expertin für Fingerabdrücke. Aber auch weitere Tatzeugen sollten aussagen. Einen davon musste die Vorsitzende Richterin mit Nachdruck daran erinnern, dass er vor Gericht die Wahrheit zu sagen habe. Der Mann ist derjenige, mit dem einer der Angeklagten am 13. Februar um 16.45 Uhr telefoniert hatte. Er hatte aber zunächst beteuert, den Angeklagten nicht einmal zu kennen. Auf den Hinweis hin, der Zeuge müsse nichts sagen, sofern er sich dadurch selbst belasten könne, berief sich der Mann dann doch auf sein Zeugnisverweigerungsrecht.

Zeuge besorgte Eisbeutel für Opfer

Ein Kunde des Friseurladens, dessen Besitzer angegriffen worden war, äußerte sich dagegen ausführlich zum Tattag. Er sei zum Haareschneiden gekommen und habe gerade bezahlen wollen, als er Schreie von der Straße wahrgenommen habe und zusammen mit weiteren Kunden und Angestellten nach draußen gelaufen sei. Eine Ersthelferin habe ihn gebeten, einen Eisbeutel zu besorgen, woraufhin er zum nahe gelegenen Dönerladen gegangen und von dort Eis geholt habe. Fliehende Täter habe er nicht bemerkt. Auch, wie lange er sich vor der Tat im Friseurladen aufgehalten habe, wisse er nicht genau.

Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt. Unter anderem soll es um die Notrufe gehen, die am fraglichen Donnerstagnachmittag bei Polizei und Rettungsdienst eingegangen waren.

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