Nadja Steponova hat ihr Smartphone beiseitegelegt, um in Ruhe zu erzählen. Ihr wirklicher Name lautet anders. Auch der ihrer Tochter. Die Mutter berichtet von der Angst um die Unversehrtheit ihre kleinen Tochter Katharina und davon, wie verzweifelt sie vor vier Monaten war: Am 6. Februar ist sie mit einem Koffer und dem Kinderwagen mit der damals zehn Monate alten Katharina von Israel nach Deutschland geflogen. Kurzentschlossen, wie sie sagt. Weil sie mit dem Kind zu einer Kontrolluntersuchung musste, händigt ihr Mann ihr den Kinderpass aus. Sonst hält er ihn streng unter Verschluss. Die Angst vor möglichen weiteren Angriffen durch die Hisbollah oder die Hamas ist für die Mutter unerträglich. Sie will ihre Tochter und sich in Sicherheit bringen. Der terroristische Überfall der Hamas auf Israel hat ihr das Gefühl genommen, dort in Sicherheit leben zu können.
Der Pass war eingeschlossen
Nach der Geburt der Tochter hatte die Deutsche mit kirgisischen Wurzeln bereits mehrere Monate bei ihrer Mutter in ihrem Geburtsland verbracht. In einer notariellen Vereinbarung hatte ihr Mann der Ausreise von Mutter und Tochter zugestimmt. Weil er ihr schon damals, zwei Tage vor dem geplanten Abflug, die Ausreise kurzfristig wieder verbieten wollte und durch die von seiner Frau herbeigerufenen Security beruhigt werden musste, nutzt die 39-Jährige diesmal die Gunst der Stunde, als sie den Pass in den Händen hält. Die Ehe sei seit der Geburt sehr spannungsgeladen.
In Deutschland angekommen, so erzählt Nadja, meldet sie sich per E-Mail bei ihrem Mann, dass die Tochter und sie nicht entführt worden und in Sicherheit seien. Wo genau sie ist, sagt sie ihm nicht. Das bringt ihr Mann schnell selbst in Erfahrung, berichtet seine Karlsruher Anwältin Beatrice Tasca-Langer. Nadja Stepanova ist in der Stadt, in der sie studiert hat, zunächst bei einer guten Freundin und Wochen später dann in einer eigenen Wohnung untergekommen.
Bereits einen Tag nachdem seine Frau Israel mit der Tochter verlassen hat, stellt der Vater den Antrag auf Rückführung des Kindes. Ungeachtet dessen telefoniert seine Ehefrau täglich mit ihm, um für ihre Tochter per Videochat den Kontakt zu ihrem Vater aufrechtzuerhalten. Er kann sie sehen und sie ihn. Zu ihrem ersten Geburtstag kommt der Vater nach Deutschland, um sie für ein paar Tage zu besuchen. Das Ehepaar, das keine israelische Staatsbürgerschaft und auch keinen jüdischen Hintergrund hat, übt das gemeinsame Sorgerecht aus. Die beiden haben sich während des Studiums in Deutschland kennengelernt, haben zusammen in den USA gelebt und dort 2019 geheiratet. Weil der griechische Ehemann in Israel einen Job an der Uni annimmt, ziehen die beiden 2020 dorthin um. Nadja Stepanova spricht Deutsch, Englisch und Russisch und arbeitet mehrere Jahre bei internationalen Konzernen. Katharina ist ein ersehntes Wunschkind beider, das im März 2023 zur Welt kommt. Ihr Visum sei das einer mitreisenden Ehefrau, sagt die Mutter. „Ich habe kein Arbeitsvisum.“ Ihr Aufenthaltsrecht, so sagt sie, ist an ihren Mann gekoppelt. Es laufe im August 2024 ab.
Der 17. Senat am Oberlandesgericht Stuttgart, zuständig für Fälle des Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, entscheidet am 23. Mai 2024, dass Nadja Stepanova ihre Tochter zurück zum Vater in die israelische Küstenstadt Haifa bringen muss. Es bestätigt damit ein Urteil des Amtsgerichts Stuttgart vom März 2024. Denn was Nadja Stepanova getan hat, ist – ungeachtet ihrer Sorge um die Tochter – aus juristischer Sicht eine Kindesentführung. Nadja Stepanova muss bei dem Wort schlucken. Sie habe sich bis zu diesem Zeitpunkt nichts zuschulden kommen lassen. Doch das ist jetzt ohne Bedeutung.
OLG: Niedrigeste Alarmstufe
Der Senat hält das Urteil offenbar für so bedeutend, dass es eine Pressemitteilung verfasst. Das ist in Familiengerichtssachen nicht üblich. Der Senat sagt auch, die derzeitige Sicherheitslage in Israel stehe der Rückführung nicht entgegen. Dass sich Israel laut Reisewarnung des Auswärtigen Amtes formell im Kriegszustand befinde, führe noch nicht zur Annahme einer schwerwiegenden Gefahr. Der Senat bezieht sich in seiner Einschätzung auf das National Emergency Portal des israelischen Home Front Command, eine Art Sicherheitsbericht für das Land. Danach könnten in Tel Aviv, Haifa, Ashdod-Gimmel und Netanya Gottesdienste, Bildungsaktivitäten und Arbeit unter freiem Himmel stattfinden. Für diese Gebiete gelte im israelischen Warn- und Informationssystem die niedrigeste Warnstufe „green – full aktivity“. Was so viel heißt, dass dort normales Alltagsleben möglich sei.
Nadja Stepanova erinnert sich an die Zeit im Schutzraum. Es gruselt sie beim Gedanken, zurückkehren zu müssen, wenn es wieder Alarm gibt. Ihr ungeklärter Aufenthaltsstatus ist für das Gericht bei der Urteilsfindung nicht von Bedeutung. Als Deutsche könne sie ohne Visum drei Monate in Israel bleiben. Auch dass ihr Mann nun, wie sie sagt, in eine kleinere Wohnung umgezogen ist, in der es nur Platz für Katharina gebe, ist in seiner juristischen Einschätzung für das Gericht unerheblich.
Im Fall eines ukrainisches Kindes hat ebenfalls das OLG Stuttgart im Oktober 2022 entschieden, dass das Kind „wegen konkreter Lebensgefahr“nicht in die Ukraine zu seinem Vater gebracht werden muss. In seiner Entscheidung heißt es: „Angesichts der Kriegshandlungen ist nicht nur mit einer Verängstigung des noch nicht zwei Jahre alten Kindes oder mit einer unzureichenden ärztlichen Versorgung zu rechnen, sondern mit einer konkreten Gefahr für das Leben des Kindes.“ Nadja Stepanova und ihr Anwalt hatten darauf gehofft, das OLG Stuttgart würde die Lage Israels wie die in der Ukraine beurteilen. Die Anwältin des Vaters hat auf das Gegenteil gehofft – und recht bekommen. „Letztlich geht es um die Frage, wie man die Lage dort einschätzt“, sagt Beatrice Tasca-Langer. Als das Paar 2020 nach Israel gegangen sei, habe es dort auch schon Anschläge gegeben.
Israel ist zuständig
Je nach Interpretation der Anwältin des Vater oder ihres Anwalts läuft die Frist, die das Gericht Nadja Stepanova gesetzt hat, ihre Tochter zurück nach Israel zu bringen, bereits am 6. oder am 11. Juni aus. Kommt Nadja Stepanova dem Urteil nicht nach, kann ein Vollstreckungsbeamter in die Wohnung kommen und ihr Kind gegen ihren und den Willen des Kindes zum Vater zurückbringen. Das Jugendamt muss diesen Vorgang begleiten. „Das ist letztlich nicht gut für das Kind“, sagt auch dessen Anwältin. Für seine Mutter ist das ein unerträglicher Gedanke. Sie sei die Bezugsperson ihrer Tochter, stille sie noch.
Das Kreisjugendamt, das für Katharina und ihre Mutter zuständig ist, attestiert in zwei Schreiben an das Amts- und Oberlandesgericht Stuttgart, dass die vorliegende Bindung zur Mutter Grundlage für die Entwicklung des Kindes sei. Beide Eltern haben die Aufgabe, ihrer Tochter nach der Trennung die Perspektive für eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen. „Eine Trennung von Mutter und Kind kann nicht in Betracht gezogen werden ohne massive Schäden für die weitere Entwicklung Katharinas.“ In dem Schreiben heißt es, die Entscheidung müsse jetzt getroffen werden. Doch wirft das Amt die Frage auf, ob es dafür die Rückkehr nach Israel brauche.
Die Alarm-App klingelt
Katharinas Vater will sich erst öffentlich äußern, wenn seine Tochter wieder bei ihm in Israel ist. Für ihn spricht seine Anwältin Beatrice Tasca-Langer. „Das Urteil trifft keine Aussage darüber, welches Elternteil das Kind besser betreuen kann“, sagt die in internationalen Sorgerechtsfällen erfahrene Juristin. Das Urteil wolle den Zustand wiederherstellen, wie er vor der „widerrechtlichen Verbringung des Kindes in ein anderes Land bestanden hat“. Dann werde dort, also in Israel, alles Weitere entschieden. Sollte es zur Trennung kommen, werde dann dort geklärt, bei wem das Kind bleibe und „und wie man den Umgang regelt. Das hätte man auch vorher machen können.“ Die Zuständigkeit liege im Fall des in Israel lebenden Ehepaares bei einem israelischen Familiengericht. So erklärt auch die Sprecherin des Stuttgarter Oberlandesgerichts das Urteil.
Nadja Stepanova ist ziemlich aufgewühlt von dieser Entscheidung. Plötzlich gibt ihr zur Seite gelegtes Handy mehrmals einen Laut von sich, der wie ein Weckton am Morgen klingt. Es ist die israelische Alarm-App Tzofar. Am frühen Sonntagnachmittag gibt sie von 13.55 bis 13.56 Uhr Alarm für Upper Galilei. Wenig später berichten auch israelische Onlinemedien von diesem Angriff. Auf dem Minibildschirm des Handys ist eine der betroffenen Städte auch die Küstenstadt Acco. Das ist nicht weit von Haifa, wo sie mit ihrem Mann gelebt hat – und wohin sie ihre Tochter zurückbringen soll.