Mutter muss Wohnung räumen Das Obdachlosenheim als letzte Möglichkeit

Tamara Palmer (links) hat alles versucht, um ihre Klientin vor der Obdachlosigkeit zu bewahren. Foto: factum/Andreas Weise

Eine alleinerziehende Mutter aus Ludwigsburg verliert ihre Wohnung, wenn sie nicht schnell eine neue findet, muss sie mit ihrem pflegebedürftigen Sohn ins Obdachlosenheim. Eine Sozialarbeiterin nennt die Situation „aussichtslos“. Wie kann das sein?

Digital Desk: Michael Bosch (mbo)

Ludwigsburg - Seit Ende November rechnete Lea Zeynep (Name geändert) damit, dass der Brief des Gerichtsvollziehers eintrudelt, in dem er mitteilt, dass sie ihre Wohnung endgültig räumen muss. In dieser Woche war es soweit. Am 14. Januar muss sie raus aus ihrem bisherigen Zuhause in der Ludwigsburger Oststadt. Dort hat sie in den vergangenen acht Jahre gelebt. Ein Zurück gibt es nicht mehr.

 

Der Vermieter hatte schon im vergangen Jahr Eigenbedarf angemeldet, die Räumungsklage ist bereits durchgefochten. Wo die 45-Jährige hin soll, weiß sie nicht. Im schlimmsten Fall landen sie und ihr siebenjähriger Sohn im Obdachlosenheim – es sei denn, sie finden schnell eine neue Wohnung.

Tamara Palmer von der Fachstelle Wohnungssicherung betreut die kleine Familie seit einem Jahr, sie hat immer wieder mit ähnlichen Schicksalen zu tun. „Einen solch krassen Fall hatte ich aber noch nie“, sagt die 28-Jährige. Er zeigt auch, dass die Sozialsysteme zwar engmaschig gestrickt, aber nicht perfekt sind und immer wieder Menschen durch die Maschen rutschen. Was genau macht die Situation von Lea Zeynep so kompliziert?

Kein Berechtigungsschein, keine Sozialwohnung

„Im Endeffekt bedingt sich vieles gegenseitig – und die Wohnung ist die Basis“, sagt Tamara Palmer. Helfen könne nur ein Vermieter, der Zeynep seine Wohnung zur Verfügung stellt. Die 45-jährige gebürtige Türkin wohnt seit zehn Jahren in Deutschland, ist im Gegensatz zu ihrem Sohn aber nur geduldet. Der Status wurde bislang immer nach Ablauf einer Frist um 364 Tage verlängert. Warum, kann sich Sozialarbeiterin Palmer nicht erklären. Aber es bringt ihre Klientin in arge Nöte.

Denn nur, wer mindestens ein Jahr Aufenthalt in Deutschland vorweist, bekommt von der Stadt den sogenannten Wohnberechtigungsschein, und kann mit ihm eine Sozialwohnung beziehen. „Ausnahmen gibt es nicht“, sagt Palmer. Auch nicht für jemanden, der seit zehn Jahren hier wohnt, wie Zeynep und auf Hilfe vom Staat angewiesen ist. „Dabei sind Sozialwohnungen genau für solche Menschen, die unverschuldet in so eine Situation gerutscht sind“, sagt Palmer.

Sie hat getan, was sie konnte, hat dafür gesorgt, dass die Räumungsfrist verlängert wird, hat einen Brief an den Vermieter mit der Bitte um Aufschub geschrieben – und auch sonst hat sie alle Hebel in Bewegung gesetzt. Genauso wie Lea Zeynep.

Das Obdachlosenheim wäre für das Kind eine Katastrophe

Die Mutter bemüht sich schon lange um einen dauerhaften Aufenthaltstitel. „Das Ausländeramt sagt aber, ich muss Vollzeit arbeiten“, sagt sie. Bis zum Ausbruch der Corona-Pandemie hat Zeynep halbtags in der Gastronomie gejobbt, und mehr als eine Teilzeitstelle kann sie ohnehin nicht stemmen, denn sie hat zuhause zu viel zu tun – mit ihrem Sohn.

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Der Zweitklässler geht zwar in eine normale Schule, ist aber verhaltensauffällig. Die Krankheit ist ärztlich attestiert, das Kind hat Pflegestufe 2. Seine Mutter spricht von einer „emotionalen Störung“. Begründet sei die in einer „traumatischen Beziehung“ mit dem Vater, von dem sie sich schon kurz nach der Geburt des Kindes trennte. Was genau vorgefallen ist, darüber möchte Lea Zeynep nicht sprechen. Sie ist sich sicher, dass der Wohnungswechsel ihrem Sohn schwer zu schaffen machen wird. „Wenn es ihm nicht gut geht, wird er noch unruhiger.“

Sozialarbeiterin Palmer sagt: „Für Kinder ist das Obdachlosenheim eine Katastrophe.“ Die Familie hätte nur ein Zimmer und würde sich Bad und Küche mit den anderen Bewohnern teilen. Es sei dann auch nicht mehr daran zu denken, Freunde zum Spielen einzuladen. „Viele schämen sich“, weiß Palmer.

Billige Wohnungen sind auch bei Normalverdienern begehrt

Bei Familie oder Bekannten kann Lea Zeynep auch nicht unterkommen. Ihr Bruder wohnt zwar mit seiner Familie in der Nähe, in Kornwestheim, die Wohnung sei aber für zwei weitere Personen zu klein. „Mein Bruder hilft mir bei der Wohnungssuche“, sagt die Ludwigsburgerin. Dass es dabei nicht vorangeht, liegt auch an einer weiteren Auflage der Ausländerbehörde. Zeynep darf nur innerhalb der Barockstadt umziehen. Auch für die sogenannte Residenzpflicht hat ihre Betreuerin keine Erklärung.

In Ludwigsburg sind viele der Wohnungen, die auf dem normalen Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen, zu teuer für die Sozialhilfeempfängerin. Und nur auf die kann sich Zeynep bewerben. Tamara Palmer hat sie gecoacht, ihr beigebracht, was eine Schufa-Auskunft ist, wie eine ordentliche Bewerbung aussehen muss. Fünf oder sechsmal habe es auch geklappt mit einem Vorstellungstermin, sagt Zeynep. Sie endeten alle mit einer Enttäuschung.

Verwunderlich sei das nicht, sagt Palmer, die Vermieter hätten die freie Auswahl. Auf die billigen Wohnungen würden sich nämlich auch Menschen bewerben, die deutlich mehr Geld zur Verfügung hätten, als diejenigen, die sie berät. „Wenn einer erst mit dem Mietvertrag zum Jobcenter rennen und ihn absegnen lassen muss, dann nehmen sie als Vermieter natürlich denjenigen, der gleich unterschreibt“, sagt Palmer. Nur Unverständnis haben die beiden Frauen hingegen für diejenigen, die ihr vier Wände nur an kinderlose Paare vermieten – auch daran ist Zeynep schon gescheitert.

Trotz allem wirkt die 45-Jährige erstaunlich gefasst. „Ich muss“, sagt Zeynep, „aber ich bin auch sehr, sehr müde.“ Dabei boxt ihr Sohn ihr in den Rücken. „Ich will nach Hause“, sagt der Siebenjährige. Ein Zuhause, das es bald nicht mehr gibt.

Infos

Der Fall
Tamara Palmer von der Fachstelle Wohnungssicherung hofft auf einen Vermieter, der sich kurzfristig meldet und seine Wohnung zur Verfügung stellt. Bis zum 31. Dezember brauchen Lea Zeynep und ihr Sohn eine neue Bleibe, die zum 1. Februar oder früher bezogen werden kann. Dann bleibt ihnen das Obdachlosenheim eventuell erspart, sagt Palmer. Die Sozialarbeiterin ist unter der Telefonnummer 07 14 1 / 29 811 29 zu erreichen.

Die Fachstelle Wohnungssicherung gehört
zur Wohnungslosenhilfe, fünf Mitarbeiter sind in 24 Kommunen im Kreis tätig. Sie vermitteln häufig zwischen den Parteien und suchen neben neuen Wohnungen nach Lösungen bei Mietschulden.

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