Mutterschutz nach Fehlgeburt Krankschreibung nach Fehlgeburt: Kommt eine Reform für den Mutterschutz?

Mit einer großen Wiege und prominenter Unterstützung zog Natascha Sagorski (Mitte) für einen gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten vor das Reichstagsgebäude in Berlin. Foto: /Fionn Große

Wenn eine Frau vor der 24. Schwangerschaftswoche ihr Kind verliert, muss sie theoretisch am nächsten Tag wieder zur Arbeit. In den Bundestagsfraktionen ist man sich einig, dass sich das ändern sollte. Trotzdem könnte das Vorhaben platzen.

Digital Desk: Annika Mayer (may)

Natascha Sagorski ist in der zehnten Woche schwanger, als das Gesicht ihres Gynäkologen während des Ultraschalls ernst wird. Er könne den Herzschlag ihres Kindes nicht finden, sagt er. So erzählt es Sagorski heute, wenn sie von ihrer Fehlgeburt spricht. „Mir sind sofort die Tränen gekommen.“ Sie lässt eine Ausschabung im Krankenhaus durchführen, leidet hinterher unter starken Schmerzen und Blutungen. Die Ärztin vor Ort will sie allerdings nicht krankschreiben, sie findet, Sagorski könnte am folgenden Tagen wieder arbeiten. „Das konnte ich natürlich nicht“, sagt Sagorski heute. Ihr Mann organisiert ihr schließlich über Umwege eine Krankschreibung. „Ich hatte nicht die Kraft, sie mir selbst zu erkämpfen“, sagt Sagorski.

 

Aus ihren Gesprächen mit betroffenen Frauen weiß sie, dass ihre Geschichte kein Einzelfall ist. Nicht jede Frau werde nach einer Fehlgeburt automatisch krankgeschrieben, sagt Sagorski. Deshalb setzt sie sich für einen gestaffelten Mutterschutz ein. Anfang Oktober startete ihre Kampagne, die auf eine entsprechende Gesetzesänderung dringt.

So ist der Mutterschutz bisher geregelt

Genaue Zahlen zu Fehlgeburten in Deutschland gibt es nicht. Wie das Fachmagazin „The Lancet“ berichtet, erleidet weltweit mehr als jede zehnte Frau mindestens einmal in ihrem Leben eine Fehlgeburt. Hochgerechnet sollen es 23 Millionen pro Jahr sein. Das heißt: Eine von sieben Schwangerschaften endet ungewollt vorzeitig. In Deutschland bekommen betroffene Frauen nur dann Mutterschutz, wenn sie die 24. Schwangerschaftswoche erreicht haben oder wenn das tote Kind mehr als 500 Gramm wiegt. Sagorski spricht von einer „Fallbeilregelung“. Die Idee des gestaffelten Mutterschutzes ist: Je länger die Schwangerschaft dauerte, desto mehr Mutterschutz gibt es. Er soll außerdem freiwillig sein.

2022 startete sie eine Petition für ihr Anliegen, über 70 000 Menschen unterzeichneten. Außerdem zog sie mit vier betroffenen Frauen vor das Bundesverfassungsgericht, weil das Mutterschutzgesetz ihrer Meinung nach gegen das Grundgesetz verstößt. Die Beschwerde wurde Ende September 2024 nicht zur Entscheidung angenommen, unter anderem, weil die Frauen erst Sozial- und Arbeitsgerichte hätten anrufen müssen. Gleichzeitig deuteten die Richter an, dass der Begriff „Entbindung“ im aktuellen Gesetz nicht klar geregelt sei.

Noch keine Reform, obwohl sich alle einig sind

Im Koalitionsvertrag der Ampelregierung steht, dass der Mutterschutz nach Fehlgeburten schon auf die 20. Schwangerschaftswoche vorgezogen werden soll. Damit würde es aber bei einer „Fallbeilregelung“ bleiben, sagt Sagorski, die im Bundestag schon für ihr Anliegen geworben hat.

Die Ampelregierung hat aber bisher keine Reform auf den Weg gebracht – obwohl man sich in den Bundestagsfraktionen einig ist, dass das eine gute Idee wäre. Innerhalb der Ampel werde über das Thema diskutiert und man sei schon weit vorangekommen, sagt Leni Breymaier, familienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. „Wir arbeiten intensiv daran.“ Bald sollen Gespräche mit weiteren Fachpolitikern stattfinden.

In der Ampel will man drei Vorhaben aneinander knüpfen, um das Mutterschutzgesetz nur einmal anfassen zu müssen: den gestaffelten Mutterschutz für Fehlgeburten, den Mutterschutz für Selbstständige und die „Familienstartzeit“, also eine zweiwöchige bezahlte Freistellung des Partners nach der Geburt. Bei der „Familienstartzeit“ geht es jedoch nicht voran, FDP-Chef Christian Lindner stellte sie kürzlich sogar ganz infrage.

CDU kritisiert Vorgehen der Ampel

Nicole Bauer, frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, plädiert dafür, den Mutterschutz für Selbstständige und den gestaffelten Mutterschutz zu priorisieren und auszukoppeln. „Alle drei Themen sind wichtig. Gerade in unserer schwierigen wirtschaftlichen Lage muss man aber abwägen, weil vielleicht nicht alles möglich ist.“ Um an dem gestaffelten Mutterschutz weiterarbeiten zu können, müsste das Familienministerium jetzt konkrete Formulierungen ausarbeiten, sagt Bauer. So weit ist das Ministerium aber noch nicht. Wie eine Sprecherin sagt, wird im Moment die Umsetzung aus dem Koalitionsvertrag innerhalb der Bundesregierung geprüft. „Teil dessen ist auch eine mögliche Staffelung der Dauer des Mutterschutzes.“

Aus der Unionsfraktion kommt Kritik daran, dass die Ampel den gestaffelten Mutterschutz an umstrittene Projekte knüpft. Die familienpolitische Sprecherin der Union Silvia Breher sagt: „Wenn sich die Ampel bei den anderen Punkten nicht einig wird, dann sollte sie zumindest den gestaffelten Mutterschutz angehen. Denn es ist wirklich wichtig. Die Verknüpfung der Themen führt am Ende zu gar nichts.“

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