Wenn eine Schwangere ihr Kind verliert, muss sie am nächsten Tag wieder zur Arbeit. Das klingt absurd, aber ist die aktuelle Rechtslage in Deutschland – zumindest, wenn die Betroffene weniger als 24 Wochen schwanger war und das Kind weniger als 500 Gramm wiegt. Oft werden die Frauen in diesem Fall zwar krankgeschrieben. Aber darum müssen sie sich erst bemühen. Hinzu kommt: Wer eine Fehlgeburt erlitten hat, ist eben keine Erkrankte, sondern eine Mutter, die ihr Kind verloren hat. Trotzdem greift der Mutterschutz in diesen Fällen nicht.
Das soll sich jetzt ändern – und zwar noch in dieser Legislatur. Die neue Regelung zählt zu den wenigen Projekten, die noch vor der Neuwahl am 23. Februar verabschiedet werden sollen. Dass sich SPD, Grüne, Union und FDP darauf geeinigt haben sollen, ist eine gute Nachricht. Trotzdem sollte man sich nicht zu überschwänglich bei ihnen dafür bedanken.
Eine fast offensichtliche Lösung
Denn der gestaffelte Mutterschutz war letztlich etwas, das man neudeutsch einen „No-Brainer“ nennen würde: eine Aufgabe, bei der die Lösung so offensichtlich ist, dass sie sich ohne viel Mühe umsetzen lässt. Künftig soll der Mutterschutz schon im zweiten Schwangerschaftstrimester greifen – wie lange genau die Betroffene freigestellt wird, soll davon abhängen, wie lange sie schwanger war.
Es ist eine richtige, aber simple Lösung, bei der keine Partei viel preisgeben muss. Der gestaffelte Mutterschutz ist vor allem eine notwendige Selbstverständlichkeit. Und angestoßen wurde das Vorhaben von keiner Partei, sondern von einer Betroffenen, der Autorin Natascha Sagorski, die sich mit einer Petition und einer Kampagne für das Anliegen engagierte. Sie und ihre Unterstützerinnen sind es, bei denen man sich bedanken muss, wenn diese Gesetzeslücke geschlossen wird.