Bei den Quarantäneregeln gibt es momentan Unklarheiten in der Bevölkerung. Insbesondere die Dauer der Isolation ist immer wieder Diskussionsthema. Was wo gilt, lesen Sie hier.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Da im Moment nur wenige Einschränkungen zum Schutz gegen das Coronavirus gelten, sind viele Menschen kaum noch auf dem Laufenden über die aktuellen Bestimmungen. Insbesondere bei den Quarantäneregeln kommt es daher regelmäßig zu Missverständnissen. Viele glauben, dass die Isolationsdauer überall in Deutschland 5 Tage betrage und man danach ohne Test die Quarantäne verlassen könne.

 

Die Realität sieht aber etwas anders aus. Obwohl das Robert Koch-Institut nur noch 5 Tage Quarantäne empfiehlt, können die Bundesländer die Quarantäneregeln eigenständig anpassen. Das haben viele auch getan. Was zum aktuellen Zeitpunkt in welchem Bundesland gilt, lesen Sie hier.


5 Tage Quarantäne ohne anschließenden Test

In den folgenden Bundesländern dauert die Quarantäne unabhängig von Symptomen maximal 5 Tage. Im Anschluss ist kein Test erforderlich, um die Isolation zu beenden. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfiehlt jedoch, nach den 5 Tagen auf eigene Verantwortung in Selbstisolation zu bleiben, bis ein negatives Ergebnis vorliegt.
 

  • Hamburg
  • Hessen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein

5 Tage Quarantäne mit anschließendem Test

Zwei Bundesländer haben sich für einen anderen Weg entschieden. Die Quarantänedauer beträgt hier immer noch 10 Tage. Man kann sich jedoch bereits am fünften Tag freitesten, sofern seit 48 Stunden keine Symptome mehr aufgetreten sind. Nach Tag 10 endet die Quarantäne dann automatisch. Eine Freitestung ist nicht mehr nötig.
 

  • Berlin
  • Nordrhein-Westfalen

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5 Tage und 48 Stunden Symptomfreiheit

Der Großteil der Bundesländer setzt auf die Symptome bei der Bestimmung der tatsächlichen Quarantänedauer. Die Absonderung endet hier frühestens nach 5 Tagen, wobei man sich nicht freitesten muss. Voraussetzung ist aber, dass man seit 48 Stunden keine Symptome mehr hatte. Hat man am 5. Tag noch Symptome, verlängert sich die Quarantäne entsprechend, bis mindestens 48 Stunden lang keine Symptome mehr vorliegen. Nach 10 Tagen endet die Quarantäne dann automatisch und unabhängig von den Symptomen. Eine Freitestung ist nicht erforderlich.
 

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Thüringen

Hinweis: Für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Alten und Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe gilt in allen Bundesländern die Vorgabe, dass zur Wiederaufnahme der Tätigkeit ein negatives Testergebnis vorliegen muss.