Am Freitag wurde sein Konzert von Ludwigsburg nach Sindelfingen verlegt – angeblich aus Platzgründen. Jetzt steht fest: Der Popsänger R. Kelly wird auch nicht im Glaspalast auftreten. Hintergrund sind die gegen ihn erhobenen Missbrauchsvorwürfe.

Ludwigsburg - Der Popsänger R. Kelly wird auch nicht im Sindelfinger Glaspalast auftreten. Das haben die Stadt Sindelfingen und der Betreiber der Spielstätte, der Glaspalast-Verein am Montagabend bekannt gegeben. „Es wird kein Vertrag mit dem Veranstalter zustande kommen“, sagte die Stadtsprecherin Nadine Izquierdo. Ein Auftritt des Sängers, der sich derzeit massiven Missbrauchsvorwürfen ausgesetzt sieht, sei „nicht mit den Interessen der Stadt und des Vereins zu vereinen“, sagte Izquierdo.

 

Damit hat sich der Veranstalter der Konzerte des Popsängers in Deutschland binnen weniger Tage zwei Absagen eingefangen. Am Freitag wurde bekannt, dass R. Kelly nicht wie geplant am 12. April in der MHP-Arena auftreten wird, sondern stattdessen im Glaspalast. Die Stadt Ludwigsburg als Eigentümerin der Arena sowie der Veranstalter, Invaders Entertainment mit dessen Chef Thomas Bernard, hatten auf Nachfrage betont, dass das Konzert aus Kapazitätsgründen „hochverlegt“ worden sei. In Anbetracht der Tatsache, dass der Glaspalast aber weniger Plätze bietet als die MHP-Arena, war diese Argumentation wenig nachvollziehbar.

Die Stadt Ludwigsburg widerspricht #RKellyStummschalten

Die Kritiker des Sängers, die Initiatoren der Online-Petition #RKellyStummschalten, vermeldeten Gegenteiliges: Die Stadt Ludwigsburg habe mit ihrer Absage Haltung gezeigt. Katrin Brühl, eine Stadtsprecherin, widerspricht: Thomas Bernard habe „einvernehmlich mit uns“ das Konzert nach Sindelfingen verlegt.

Auf die Frage, ob die Organisatoren der Petition dann die Unwahrheit sagten, antwortete sie: „Mehr werden wir dazu nicht sagen.“ Welche Version nun stimmt, bleibt offen. Gizem Adiyaman, eine der Initiatorinnen der Petition, bleibt auf Nachfrage bei ihrer Version der Geschichte: Ein Mitarbeiter des Belegungsmanagements der MHP-Arena habe am Telefon gesagt, dass das Konzert am 12. April aufgrund der Missbrauchsvorwürfe abgesagt worden sei.

Vermutlich will sich die Stadt rechtlich nicht angreifbar machen

Damit steht Aussage gegen Aussage. Vorstellbar ist, dass die Stadt nicht mehr sagen will, weil sie sich sonst rechtlich angreifbar machen würde. Auch der Veranstalter Bernard äußert sich nur einmal per Mail und reagiert dann nicht mehr auf Nachfragen. Gespräche zur Verlegung des Konzerts habe es bereits vor dem Start der Petition am vorigen Mittwoch gegeben, schreibt Bernard. Die Verlegung sei also nicht auf die Kritik zurückzuführen. Die Initiatoren der Online-Petition wollen R. Kellys Auftritte in Deutschland verhindern, „denn R. Kelly werden von diversen Seiten der Besitz von Kinderpornografie, Sex mit Minderjährigen, Freiheitsberaubung, sexueller, körperlicher und emotionaler Missbrauch vorgeworfen“, heißt es in dem Petitionstext, den in weniger als einer Woche mehr als 35 000 Personen unterschrieben haben. Schon Anfang Januar erregte die sechsteilige Enthüllungsdokumentation „Surviving R. Kelly“ Aufsehen. Darin werden etliche Missbrauchs-Vorwürfe gegen den Sänger erhoben. Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft Georgia gegen den 52-Jährigen, der alle Vorwürfe von sich weist.

Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft

Die aktuellen Ermittlungen wirken sich offenbar auch auf R. Kellys Konzert-Tour aus: Die Konzerte in Sindelfingen und Hamburg Mitte April waren die einzigen, die auf seiner Facebook-Seite als kommende Termine angegeben werden – weltweit. Die in den USA aktive Mutter-Bewegung #MuteRKelly hat nach eigenen Angaben durch ihre Proteste bereits zwölf Konzerte des Sängers verhindert. Ihm seien dadurch 1,7 Millionen US-Dollar an Einnahmen verloren gegangen.

Zu den Vorwürfen gegenüber dem Sänger möchte sich der Schorndorfer Veranstalter Bernard per Mail nicht äußern: „Bitte respektieren Sie, dass wir Veranstalter sind und keine Ermittler, Rechtsanwälte oder Richter“, heißt es darin. Letztere müssten ein Urteil über Schuld oder Unschuld der Privatperson R.Kelly fällen.

Der Veranstalter trennt zwischen Künstler und Privatperson – noch

Als Veranstalter jedoch buche man den Künstler aufgrund seiner musikalischen Karriere und Leistung. R.Kelly habe weltweit viele Fans, denen man die Möglichkeit geben wolle, seine Musik live zu erleben. Solange es kein rechtsgültiges Urteil gebe, sei man an den Vertrag mit dem Künstler gebunden. „Sollten sich die Vorwürfe gegen R.Kelly bewahrheiten und der Künstler wird rechtskräftig verurteilt, würden auch selbstverständlich wir uns die Frage stellen, ob man dann noch Künstler und Privatperson trennen kann und man ihm eine Bühne bieten darf“, schreibt Bernard.

Auch die Stadt Hamburg argumentiert legalistisch: Das Bezirksamt Hamburg-Nord sei als Besitzer der Sporthalle Hamburg einen Vertrag mit Thomas Bernard als Veranstalter eingegangen. An diesen sei man gebunden und habe „Zweifel, dass aufgrund der Vorwürfe der Vertrag einseitig aufzukündigen wäre. Es obliegt dem deutschen Veranstalter die Wertung, ob es opportun erscheint, das Konzert wie geplant am 14. April stattfinden zu lassen“, sagt ein Sprecher des Bezirksamts.

Noch unklar ist, was nun in Sindelfingen mit den bereits gekauften Tickets passiert. Der Veranstalter war am Montagabend nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.