Baden-Württemberg hat den „Zementmörder“ in die Türkei abgeschoben. Er soll nach dem Willen der Behörden nie wieder einen Fuß auf deutschen Boden setzen. Dazu soll der Bund die Rechtslage ändern.

Berlin/Stuttgart - Die Bundesländer wollen einem Medienbericht zufolge erreichen, dass abgeschobenen Schwerverbrechern eine Wiedereinreise nach Deutschland für immer untersagt werden kann. Dazu werde das Bundesinnenministerium gebeten, das Aufenthaltsgesetz zu ändern, „um die Möglichkeit der Anordnung eines unbefristeten Einreise- und Aufenthaltsverbots aufgrund schwerster Straftaten zu schaffen“, heißt es laut Redaktionsnetzwerk Deutschland in der Beschlussvorlage für die Innenministerkonferenz. Die Forderung gehe auf eine Initiative Baden-Württembergs zurück.

 

Aktueller Anlass: Die Abschiebung des Zemenmörders

Die Neuregelung solle etwa bei Tötungsdelikten oder bei Gefahr für die Innere Sicherheit gelten. Die Länder haben sich dem Bericht zufolge bereits im Vorfeld der Konferenz in der kommenden Woche in Quedlinburg verständigt. Grundsätzlich werde allen Abgeschobenen zunächst die Wiedereinreise nach Deutschland verboten - in den meisten Fällen jedoch befristet, heißt es in dem Bericht. Lediglich bei Gefährdern oder verurteilten Terroristen könne bislang ein dauerhaftes Verbot verhängt werden.

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) bezog sich insbesondere auf den Fall des so genannten Zementmörders. Der Haupttäter war kürzlich von Baden-Württemberg in die Türkei abgeschoben worden. Er war 2008 zur höchstmöglichen Jugendstrafe von zehn Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte vor elf Jahren in einer Gruppe einen Gymnasiasten ermordet, die Leiche zerstückelt, in Blumenkübeln einbetoniert und im Neckar versenkt.

Momentan ist Wiedereinreise nach zehn Jahren möglich

In Baden-Württemberg hat ein Sonderstab gefährliche Ausländer im Fokus, um ihren Aufenthalt in Deutschland zu beenden. Wenn alles getan werde, um Ausländer abzuschieben, die schwerste Straftaten begangen hätten, dann müsse auch dafür gesorgt werden, dass sie nicht mehr zurückkämen. „Ein Einreise- und Aufenthaltsverbot sollte da von vorneherein auch unbefristet gelten“, sagte Strobl der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. „Die bisherige gesetzliche Regelung wird dem aber für derart schwierige Fälle nicht gerecht. Deshalb müssen wir das jetzt dringend anpassen.“ Nach der geltenden Rechtslage ist laut Ministerium eine Wiedereinreise nach zehn Jahre möglich.