Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig hat sich am Mittwoch zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW zur Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall geäußert.

Als sehr wichtig hat Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW zur Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall bezeichnet. „Das Urteil zeigt, wir haben die AfD nicht in die rechtsextreme Ecke gestellt, sondern sie hat sich selbst dort hinbegeben“, sagte die SPD-Politikerin am Mittwoch im Deutschlandfunk.

 

Das Gericht in Münster hatte in seinem Urteil am Montag keine Revision zugelassen. Die AfD kann aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen. Als nächstes müsse das Bundesamt für Verfassungsschutz den Verdachtsfall weiter intensiv prüfen, sagte die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern. Wenn gesicherte rechtsextremen Bestrebungen feststünden, wäre das eine Grundlage zu prüfen, ob ein Antrag auf ein AfD-Verbot Erfolgsaussichten hätte. 

„Es ist eben nicht so in Deutschland wie die AfD behauptet, nur weil sie uns vielleicht politisch nicht gefällt, können wir sie verbieten, sondern das hat sehr hohe rechtliche Hürden“, betonte Schwesig. Es reiche nicht aus, dass eine Partei verfassungsfeindliche Ziele verfolge, es müsse ihr auch nachgewiesen werden. Dennoch ginge die politische Auseinandersetzung mit der AfD weiter. „Das können uns die Gerichte und auch der Verfassungsschutz nicht abnehmen.“