Ein 31-Jähriger betreibt eine Plattform im Darknet. Die Nutzer begehen zahlreiche Straftaten. Auch der Münchner Amokläufer von 2016 kauft seine Waffe über die Plattform. Welche Verantwortung trägt der Mann, der jetzt in Karlsruhe vor Gericht steht?

Karlsruhe/München - Im Prozess gegen den Betreiber einer Darknet-Plattform im Zusammenhang mit dem Münchner Amoklauf vom Juli 2016 droht dem Angeklagten eine lange Haftstrafe. Die Staatsanwaltschaft forderte am Mittwoch vor dem Landgericht Karlsruhe insgesamt neun Jahre und fünf Monate. Der 31 Jahre alte Angeklagte hat sich nach Überzeugung der auf Cyberkriminalität spezialisierten Anklagebehörde in Mannheim unter anderem der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung schuldig gemacht.

 

Durch seine Tätigkeit als Gründer und Administrator der im verborgenen Bereich des Internets (Darknet) eingerichteten Plattform „Deutschland im Deep Web“ habe er dem späteren Amokschützen den Kauf von Pistole und Munition ermöglicht. „Das Verfahren ist „juristisches Neuland“, sagte der Staatsanwalt. Der Angeklagte habe ein Stück Anarchie geschaffen und müsse für die Folgen haften.

Polizei stürmte Wohnung des 31-Jährigen

Er warf dem 31-Jährigen vor, sich der Beihilfe zu Verstößen gegen das Waffengesetz und das Betäubungsmittelgesetz in zahlreichen Fällen schuldig gemacht zu haben. Sein Tatbeitrag liege in der Einrichtung und dem Betreiben der Plattform. Der 31-Jährige habe gewusst, welche Geschäfte die Nutzer abgewickelt hätten. „Er hat eine Plattform geschaffen, die zur Durchführung von erheblichen Straftaten genutzt wurde.“

Besonders schwerwiegend ist nach Einschätzung des Staatsanwalts, dass der Angeklagte die Kategorie Waffen auf der Plattform nach dem Terroranschlag in Paris abgeschaltet, aber wenig später im Januar 2016 wieder aktiviert habe. Damals sei ihm klar gewesen, dass mit illegal erworbenen Waffen auch Terroranschläge verübt würden. „Er wusste, welches Gefahrenpotenzial in der Kategorie Waffen steckte.“ Erst durch die erneute Aktivierung habe der spätere Amokläufer die Pistole kaufen können.

Die Polizei hatte im Juni 2017 die Wohnung des 31-Jährigen gestürmt und Beweismittel sichergestellt. Zum Zeitpunkt der Abschaltung hatte die Plattform mehr als 23 000 Nutzer. Seit seiner Festnahme sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft. Im Prozess hatte er den Betrieb der Internetplattform zugegeben. Vom Waffenhandel will er aber so gut wie nichts mitbekommen haben.

Im Juli 2016 hatte ein 18-Jähriger am und im Münchner Olympia-Einkaufszentrum neun Menschen und sich selbst erschossen. Es gab mehrere Verletzte. Ein Mann aus dem hessischen Marburg hatte die Pistole an den jugendlichen Täter verkauft. Der 33-Jährige wurde im Januar zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Ein Urteil soll voraussichtlich am 19. Dezember verkündet werden.