Nach den Antisemitismus-Vorwürfen gegen Wolfgang Gedeon will die AfD-Fraktionsspitze den pensionierten Arzt loswerden. Ob die Fraktion folgt, muss sich erst zeigen.
Stuttgart - Die Spitze der AfD-Landtagsfraktion zeigt klare Kante im Fall ihres Abgeordneten Wolfgang Gedeon (69). Sie hat entschieden, dass an diesem Dienstag ein Antrag auf Ausschluss Gedeons aus der Fraktion auf den Weg gebracht werden soll. Ob die Fraktionsführung um Jörg Meuthen den pensionierten Arzt tatsächlich loswerden kann, muss sich jedoch erst zeigen. Gedeon wird unter anderem vorgeworfen, antisemitischen Verschwörungstheorien anzuhängen.
Laut Fraktionssprecher Thomas Steimer muss ein Antrag auf Ausschluss eines Fraktionsmitglieds zunächst von mindestens zwölf der 23 AfD-Abgeordneten gestellt werden. Über den eigentlichen Ausschluss entscheidet die Fraktion mindestens fünf Werktage später. Dazu ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordneten erforderlich. Sie liegt bei 16.
Ob Gedeon bei einem solchen Votum sein Mandat niederlegt, bleibt ihm überlassen. Er könnte dem Parlament als fraktionsloser Abgeordneter weiter angehören.
Gedeon fühlt sich falsch wiedergegeben
Gedeon wird bei der Fraktionssitzung anwesend sein und gehört. Gegenüber unserer Zeitung beklagte er, die Berichterstattung zu seiner Person sei „nicht objektiv, sondern zum Teil verfälschend“. Dies sei beispielsweise durch den „Zusammenschnitt von Interview-Fetzen“ geschehen.
In Gedeons Publikationen finden sich immer wieder Formulierungen, die für eine Nähe zu antisemitischen Verschwörungstheorien sprechen und für eine Relativierung des Holocaust, den er als „Zivilreligion des Westens“ bezeichnet. So nennt er die Vernichtung des europäischen Judentums im Kontext einer Kritik am Holocaust-Mahnmal in Berlin eine „gewisse Schandtat“. Gegenüber unserer Zeitung erklärte er, er wolle mit dieser Formulierung an die „Halle der Schande“ anknüpfen, einen Raum in einem Nebengebäude der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem in Israel.
In seinem 2012 erschienenen Buch „Der grüne Kommunismus und die Diktatur der Minderheiten“ bezeichnet Gedeon den Neonazi und Holocaust-Leugner Horst Mahler als „Dissidenten“. Auf die Frage, ob das Leugnen des Holocausts und das Zeigen des Hitler-Grußes straffrei gestellt werden sollten, antwortete Gedeon: „Die bloße Leugnung eines Sachverhalts ist keine Straftat. Die Verwendung von NS-Symbolen und Grußformen geht über eine bloße Meinungsäußerung hinaus. Es ist legitim und notwendig, sie als Straftat zu verfolgen.“