Nach der Rücknahme der Osterruhe herrscht Verwirrung um die Kontaktbeschränkungen an den Feiertagen. Einige Punkte sind bereits geklärt, andere sollen am Freitag noch geklärt werden. Ein Überblick.

Digital Desk: Sascha Maier (sma)

Stuttgart/Berlin - Für die Planung der Osterfeiertage wollen die Corona-Regeln in diesem Jahr gut studiert sein. Denn nach ewigem Hin und Her der Bund-Länder-Gespräche, das in dieser Woche in der Rücknahme einer zuerst beschlossenen „Osterruhe“ binnen 36 Stunden gipfelte, ist es nicht einfach, den Überblick zu behalten – zumal jedes Bundesland abseits der MPK-Beschlüsse in Detailfragen auch noch sein eigenes Süppchen kocht. Eine Übersicht für Baden-Württemberg, die den Stand am Donnerstag (25. März) abbildet.

 

Der Stand der Dinge

Auch nach dem Kuddelmuddel der Gipfel mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten ist nicht viel in Stein gemeißelt. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) kündigte am Donnerstag an, offene Fragen schnell klären zu wollen – dem Vernehmen nach soll das bereits am Freitag geschehen. Wer verbindlichere Antworten haben will, muss sich also noch etwas gedulden.

Sieben-Tage-Inzidenz über 100

Einige Kontaktregeln für Ostern sollten dennoch feststehen. An den grundsätzlichen Empfehlungen, bei Treffen „alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden“, dürfte sich nichts ändern.

Grundsätzlich ist auch nicht zu erwarten, dass die Politik plant, an der Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnern als wichtiger Marke zu rütteln. Wird diese Marke in einem Stadt- oder Landkreis überschritten, ist die Notbremse zu ziehen. Prinzipiell heißt das, dass dann wieder die strengen Regeln gelten, die bis zu den Lockerungen am 7. März gegolten haben.

Darüber hinaus wurden am Donnerstag einige weitere Verschärfungen angekündigt, allerdings bevor das Zurückrudern der Kanzlerin beim Thema Osterruhe bekannt wurde.

Diese Verschärfungen dürfte feststehen

Regeln, die nicht unmittelbar mit den Osterfeiertagen zusammenhängen und von Kretschmann im Landtag verkündet wurden, dürften als wahrscheinlicher gelten als die Regeln, die von der Beschlussrücknahme betroffen sind. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 im Kreis, im Mittel aus drei aufeinanderfolgenden Tagen errechnet, sind demnach folgende Punkte zu beachten:

Es soll eine Maskenpflicht für Mitfahrer im Auto gelten, die nicht dem eigenen Hausstand angehören.

Eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr tritt in Kraft, Ausnahmen könnten wieder Gassigehen, berufliche Tätigkeiten etc. bilden.

Unter normalen Umständen (Ostern ausgeklammert) dürfen sich Hausstände weiterhin nicht mit mehr als einer weiteren Person aus einem Hausstand treffen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgerechnet.

Die Schnelltest-Pflicht soll auf die Bereiche ausgeweitet werden, wo es unübersichtlich wird. Auch Schulen sind im Gespräch und wurden von Winfried Kretschmann angesprochen, allerdings gibt es rechtlich hohe Hürden, die zuvor zu klären seien.

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Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 muss auch der Einzelhandel wieder komplett schließen, sprich, kein „Click & Meet“. Ausgenommen sind nach jetzigem Stand weiterhin Supermärkte und andere Läden für den Alltagsbedarf.

Unterschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz den Wert 100 in einem Kreis, gelten die Regeln, wie sie vor der Bund-Länder-Konferenz Anfang der Woche in Kraft waren und man muss sich nicht umstellen.

Diese Punkte sind noch unklar

Stichwort Alltagsbedarf und Einzelhandel: Zunächst hieß es, dass auch Buchhandlungen dazuzählten. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof sah das anders, kippte die Regelung und begründete seine Entscheidung mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Mindestens bis Montag dürfen Buchhandlungen aber noch geöffnet bleiben – wie es danach weitergeht, hängt davon ab, ob das Land den Widerspruch irgendwie auflösen kann, was aber nur schwer vorstellbar erscheint.

Die Größe der Gruppen, die sich an den Osterfeiertagen treffen dürfen, ist wieder in der Schwebe. „Das muss noch geklärt werden“, sagte Kretschmann am Donnerstag zu dem Thema. Zuvor hatte es geheißen, dass Treffen von fünf Personen aus höchstens zwei Hausständen gestattet seien, Kinder unter 14 Jahren wieder nicht mitgerechnet.

Gottesdienste bleiben an Ostern erlaubt, solange die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden können. Dennoch riet Kretschmann den Kirchen, die Gottesdienste möglichst virtuell anzubieten.