Angesichts der europaweiten Bauernproteste hat die EU-Kommission eine Absenkung der Umweltschutz-Vorgaben für Landwirte vorgeschlagen. Diese wurden nun vom letzten EU-Gremium bestätigt und damit angenommen.

Die EU-Staaten haben endgültig Änderungen der gemeinsamen Agrarpolitik zugunsten von Bauern beschlossen. Damit sollen Landwirte entlastet werden, teilten die Länder am Montag mit. Die Änderungen waren zuvor im Rekordtempo von den gesetzgebenden EU-Institutionen ausgehandelt worden. Nach großen und teils auch gewaltsamen Bauernprotesten in Europa hatten sich die EU-Staaten, das Europaparlament und die EU-Kommission unter anderem darauf verständigt, dass lockerere Umweltauflagen ermöglicht und kleinere Betriebe von Kontrollen befreit werden sollen. 

 

Die EU-Kommission unter Leitung von Ursula von der Leyen hatte die entsprechenden Änderungen vorgeschlagen, das EU-Parlament segnete sie vor knapp drei Wochen ab. In einem Sonderausschuss Landwirtschaft hatten sich die EU-Staaten bereits am Mittwoch für die Änderungen ausgesprochen, diese Entscheidung ist nun auf Ministerebene abgesegnet worden, die neuen Regeln können damit in Kraft treten. 

Deutschland stimmte weder dafür noch dagegen

Deutschland hatte sich bei der Abstimmung am Mittwoch enthalten. „Nach der regierungsinternen Diskussion, hat sich Deutschland letztlich enthalten, weil die Vorschläge der EU-Kommission eine pauschale Absenkung der Schutzstandards bedeuten“, teilte das von den Grünen geführte Bundeslandwirtschaftsministerium mit. Es fehlten Maßnahmen, die das gesellschaftlich gewünschte Klima-, Arten- und Umweltschutzniveau erhalten würden.

Im Kern geht es bei den Änderungen etwa um die Lockerung von Umweltstandards, an die sich Bauern eigentlich halten müssen, um von den milliardenschweren EU-Agrarsubventionen zu profitieren. Mehrere dieser Standards können künftig aufgeweicht werden, bei der Umsetzung haben die EU-Staaten aber viel Spielraum. Dabei geht es etwa darum, dass weniger Flächen für die Schonung der Böden brach liegen müssen. Zudem ist vorgesehen, kleine Betriebe mit einer Fläche von weniger als zehn Hektar von Kontrollen und Strafen zu befreien.