Liebhaberobjekt und Geldanlage: Autos wie dieser 300 SL aus dem Mercedes-Museum sind begehrt. Der Markt ist jedoch nicht frei von Tücken, wie der Heidelberger Anwalt Michael Eckert berichtet. Foto: Andreas Rosar
Nach den Betrugsvorwürfen gegen den Ditzinger Oldtimer-Händler Kienle schätzt der Heidelberger Anwalt Michael Eckert die Lage ein. Er warnt vor einer Vorverurteilung Kienles, sieht aber schwarze Schafe in der Branche. Und er gibt Tipps für Oldie-Käufer.
Matthias Schmidt
04.06.2023 - 08:00 Uhr
Der Heidelberger Anwalt Michael Eckert befasst sich als begeisterter Schrauber intensiv mit juristischen Fragen rund um Klassiker-Autos. Im Zuge der Betrugsvorwürfe gegen den bekannten Oldtimer-Händler Klaus Kienle beleuchtet er die Branche.
Herr Eckert, was ist eigentlich ein gefälschter Oldtimer?
Da gibt es viele Möglichkeiten. Eine davon ist, dass die Fahrgestellnummer verändert und dem Auto damit die Identität genommen wurde. Ein anderer Fall kommt leider häufig vor: Es wird ein normales Serienmodell umgebaut und als ein Sondermodell verkauft. Da wird aus einem normalen Porsche ein RS, aus einem Opel Kadett ein Rallye Kadett oder aus einem alten Käfer ein sogenannter schwarz-gelber Renner. Da es davon eigentlich nur eine limitierte Anzahl gibt, steigt der Preis gleich um ein Vielfaches.
Wenn es als Nachbau offengelegt wird, ist es in Ordnung. Aber wenn so ein Fahrzeug als reguläres Sondermodell angeboten wird, ist es Betrug.
Wie ist so ein Umbau überhaupt möglich? Man braucht dafür doch ganz spezielle Teile . . .
Die werden meistens nachträglich hergestellt, das ist ja bei der Restaurierung von Oldtimern nicht ungewöhnlich. Viele Ersatzteile bekommt man auch bei den Herstellern noch. Aber die Frage bleibt: Ist es wirklich ein Original-Sondermodell, das vom Hersteller als solches ausgeliefert wurde?
Wie viel Prozent der Teile müssen vom Original erhalten sein, damit man noch von einem Oldtimer reden kann?
Dazu gibt es keine rechtliche Festlegung.
Das klingt nach einer großen Grauzone für einen Markt, auf dem weltweit Milliarden umgesetzt werden.
Ein Beispiel dafür nenne ich manchmal in meinen Seminaren: Stellen Sie sich vor, jemand findet bei einem Bauern in der Scheune einen schönen Oldtimer, der aber ausgebrannt ist. Er sägt das Teil mit der Fahrgestellnummer raus und baut darum herum ein neues Fahrzeug mit originalen und nachgebauten Teilen auf. Dann kommt ein Zweiter und repariert das ausgebrannte Auto. Er findet sogar die Fahrgestellnummer heraus, da sie an anderer Stelle sicherheitshalber noch einmal eingeschlagen wurde. Diese lässt er offiziell noch einmal neu einschlagen. Rein gesetzlich ist dann nicht geklärt, wer nun das Originalfahrzeug besitzt.
Anwalt Michael Eckert Foto: Sven Serkis
Wie kann ein potenzieller Käufer erkennen, ob ihm ein Original oder ein Nachbau angeboten wird?
Prinzipiell rate ich immer dazu, einen Sachverständigen mitzunehmen, wenn man sich selbst nicht so gut auskennt. Die Organisation Classic Data beispielsweise vermittelt bundesweit spezialisierte Experten. Auch bei den Oldtimer-Markenklubs gibt es die Typreferenten, die meist einen Berater aus ihrem Netzwerk vermitteln können, der zum Kauf mitgeht. Es geht ja nicht nur um die Frage, ob ein Auto gefälscht ist, sondern auch um die Beurteilung des Zustands.
Die Klagen von Käufern häufen sich
Hersteller wie Mercedes bieten auch selbst Begutachtungen an . . .
Das kostet einen fünfstelligen Betrag und kommt daher nur bei besonders wertvollen Fahrzeugen infrage. Die meisten Oldtimer aber haben einen Wert von unter 15 000 Euro. Es ist ja kein Hobby nur für Reiche.
Nehmen die Klagen über Betrug beim Oldtimerverkauf zu?
Es gibt viel mehr Beschwerden als früher. Die große Frage ist, ob sie immer berechtigt sind. Seit einigen Jahren interessieren sich zunehmend Käufer mit recht geringem Wissen für Oldtimer – einfach, weil es schick ist und Oldtimer in Zeiten niedriger Zinsen als Geldanlage gesucht werden. Da kommen manche mit falschen Erwartungen. Ein 50 Jahre altes Fahrzeug im Originalzustand ist eben kein neues Auto. Da gibt es auch Teile, die rostig oder verschlissen sind. Es gab schon den Fall, dass jemand klagt, weil sein Auto nicht anspringen würde. Die Bedienungsanleitung, in der steht, dass er vor dem Starten den Choke ziehen muss, aber hat er nicht gelesen.
Gibt es auch mehr echte Betrugsfälle?
Ich sag mal so: Wo viel Geld und wenig Ahnung zusammenkommen, sind auch Spitzbuben nicht weit. Es gibt belegte Fälle, aber ich kann das nicht quantifizieren. Gemessen an dem riesengroßen Markt ist jedenfalls nur ein sehr kleiner Prozentsatz von Oldtimern betroffen.
Das ist aus meiner Sicht nicht nötig. Die Regeln, die wir haben, sind in Ordnung. Mir wäre wichtiger, dass Oldtimer als technisch-kulturelles Kulturgut geschützt bleiben. Es gibt ja Leute, die ihren Betrieb verbieten oder das steuerlich begünstigte H-Kennzeichen abschaffen wollen.
Wie beurteilen Sie den aktuellen Verdachtsfall in Ditzingen, wo einem bekannten Oldtimer-Restaurator Betrug mit gefälschten Mercedes 300 SL vorgeworfen wird?
Ich kenne den Betrieb als äußerst vertrauenswürdig, kann aber zum konkreten Fall nichts sagen. Nur eines ist für mich klar: Die Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt, die nach der Durchsuchung veröffentlicht wurde, enthält eine klare Vorverurteilung. Ich halte das für rechtswidrig und unverschämt.
Der Oldtimeranwalt
Expertise Der Anwalt Michael Eckert, Jahrgang 1956, ist in Heidelberg aufgewachsen. Er ist Experte für Arbeitsrecht und juristische Fragen rund um Oldtimer. Er ist politisch für die FDP aktiv und Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an der Universität Heidelberg.
Hobby Der verheirate Familienvater schraubt gerne an seinen eigenen Fahrzeugen, darunter ein BMW-Motorrad mit Beiwagen von 1958 und eine Mercedes-Ponton-Limousine aus den Fünfzigern.
Redaktioneller Hinweis Wie wir erst nach Veröffentlichung des Interviews erfahren haben, ist Herr Eckert als Anwalt auch im Auftrag der Firma Kienle tätig.