Nach BGH-Urteil Sparda-Bank setzt Kontogebühren aus
Nachdem der Bundesgerichtshof das branchenübliche Verfahren für Preisänderungen gekippt hat, müssen neue Vereinbarungen her.
Nachdem der Bundesgerichtshof das branchenübliche Verfahren für Preisänderungen gekippt hat, müssen neue Vereinbarungen her.
Frankfurt - Die Sparda-Bank Baden-Württemberg verzichtet im laufenden Quartal zumindest teilweise auf Kontogebühren. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), mit dem Preisänderungen vieler Banken und Sparkassen nachträglich die Rechtsgrundlage entzogen wurde.
Die Monatsgebühren würden erst wieder erhoben, wenn darüber eine neue Vereinbarung mit dem jeweiligen Kunden geschlossen worden sei, teilte ein Banksprecher auf Anfrage mit. Dies werde bei der Abrechnung am Quartalsende berücksichtigt. Das gilt allerdings nur für Kunden, die ihr Konto schon vor Einführung der Monatsgebühr von fünf Euro im vergangenen Herbst eröffnet haben.
Bei Abschluss der neuen Kundenvereinbarungen werde man „auch die bisher bezahlten Kontoführungsgebühren berücksichtigen“, erklärte der Sprecher weiter. Für wie viele Monate bereits gezahlte Gebühren erstattet werden, wollte er nicht sagen. Das BGH-Urteil erging Ende April, eingeführt wurde die Monatsgebühr für Kunden ab 31 Jahren bei der Sparda-Bank aber im vergangenen September.
Der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR), dem die Sparda-Bank angehört, hatte am Dienstag die Erwartung geäußert, die meisten Genossenschaftsbanken würden für den Zeitraum zwischen dem BGH-Urteil Ende April und dem Abschluss rechtssicherer Vereinbarungen mit den Kunden die Gebühren automatisch neu berechnen beziehungsweise erstatten. Die Volksbank Stuttgart teilte auf Anfrage mit, für die Umsetzung des Urteils werde noch ein Weg gesucht, „der rechtssicher und zugleich praktikabel“ sei.
Um für künftige Gebührenerhöhungen Rechtssicherheit zu haben, wünscht sich der BVR eine gesetzliche Regelung für die Änderung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB). Der BGH hatte nämlich das bisherige Verfahren von Banken und Sparkassen für AGB-Änderungen – einschließlich Entgelterhöhungen – für unzulässig erklärt. Die Kunden lediglich über anstehende Änderungen zu informieren, ohne eine Einwilligung von ihnen einzuholen, sei rechtswidrig. Das Problem betreffe auch andere Branchen wie beispielsweise Energieversorger, argumentierte der BVR.
Tatsächlich holen auch Strom- oder Gaslieferanten vor Preiserhöhungen keine Zustimmung ein. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kritisiert zudem, einige Anbieter versteckten Hinweise auf Preiserhöhungen in belanglosen Werbetexten. Dass Verbrauchern bei Tariferhöhungen ein Sonderkündigungsrecht zusteht, werde zum Teil komplett unterschlagen.
Anders als bei den Banken, ist das Verfahren für Preiserhöhungen bei den Energieversorgern aber bereits gesetzlich geregelt, zumindest in der Grundversorgung. Als Grundversorger werden die Anbieter bezeichnet, die in ihrer Region früher ein Monopol innehatten, also zum Beispiel Stadtwerke. Ihnen sind Preiserhöhungen nur erlaubt, wenn bestimmte Kostenfaktoren ansteigen, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hat. Neben dem Einkaufspreis für Strom und Gas an der Börse zählen dazu Netzentgelte, Steuern und die EEG-Umlage.
Andere Anbieter führen Preisanpassungsklauseln in ihren AGB auf, ähnlich wie die Banken. Während Letztere bislang aber zumeist nur ganz allgemein auf das Verfahren für Preisänderungen hinwiesen, sind bei den Energieversorgern nach verschiedenen Gerichtsurteilen genauere Angaben erforderlich. „Für die Kunden muss anhand der Preisanpassungsklausel klar erkennbar sein, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang der Anbieter die Preise erhöhen kann“, fasst das bayerische Verbraucherschutzministerium auf seiner Website die Rechtsprechung zusammen.
Trotz dieser Vorgaben hält die Verbraucherzentrale die Preispolitik vieler Energieversorger für fragwürdig. „2020 sind die Beschaffungskosten coronabedingt drastisch gesunken, als Folge einer geminderten Strom-Nachfrage. Die Verbraucherzentralen monieren deshalb, dass die wenigsten Versorger diese Kostenvorteile an ihre Kunden weitergegeben haben“, kritisiert der Energie-Experte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Matthias Bauer.