Nach BGH-Urteil Wirbel um Bezüge der Porsche-Betriebsräte

Chef des Porsche-Betriebsrats: Harald Buck Foto: Lichtgut - Ferdinando Iannone/Ferdinando Iannone

Wie viel dürfen Betriebsräte verdienen? Ein neues, strenges BGH-Urteil dazu hat auch bei Porsche Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft prüft derweil eine Anzeige wegen Untreue.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Die Vergütung von Betriebsräten bei Porsche bewegt erneut die Gemüter. Anlass ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das dafür strengere Maßstäbe aufgestellt hat. Als Reaktion darauf hat Porsche die Vergütung aller Betriebsräte überprüft und teilweise angepasst, wie ein Sprecher mitteilte. In einer anonymen Anzeige an die Staatsanwaltschaft Stuttgart wird derweil der Vorwurf der Untreue erhoben, weil Porsche gegen die BGH-Vorgaben verstoße. Laut einer Behördensprecherin wird nun geprüft, ob Ermittlungen eingeleitet werden.

 

Das Aufsehen erregende BGH-Urteil war im Januar ergangen, im Februar wurde die Begründung bekannt. Damit wurde ein Urteil des Landgerichts Braunschweig aufgehoben, mit dem vier Personalmanager von VW vom Vorwurf der Untreue wegen der Vergütung von Betriebsräten freigesprochen worden waren. Gegen sie muss nun neu verhandelt werden. Hintergrund des Verfahrens sind die Bezüge von einflussreichen Betriebsräten, so des einstigen Chefs Bernd Osterloh. Das Gebot, die ehrenamtlich tätigen Betriebsräte nicht zu begünstigen, legten die Richter eng aus. Auch für leitende Arbeitnehmervertreter sei der Maßstab das Niveau von Beschäftigten mit vergleichbaren Aufgaben.

Juristen warnen vor gestiegenen Risiken

Nach Einschätzung von Juristen ist das Strafbarkeitsrisiko für Unternehmen durch die Entscheidung erheblich gestiegen. Personalmanagern könnten nun schneller Prozesse wegen Untreue drohen, wenn sie Betriebsräten zu viel bezahlten. Den Firmen rieten die Experten, ihre Vergütungsmodelle schnellstens zu überprüfen; sogar eine Selbstanzeige könne geboten sein.

Ein Porsche-Sprecher sagte unserer Zeitung, man habe infolge des BGH-Urteils „die Relevanz der neuen Rechtslage und die Vergütungen aller Betriebsräte geprüft“. Daraufhin seien „vorsorglich entsprechende Maßnahmen eingeleitet“ und „bei wenigen Personen Anpassungen vorgenommen“ worden. Diese beträfen ausschließlich den Tarifbereich. Weitere Maßnahmen habe man nicht für erforderlich gehalten. „Porsche befindet sich zum gesamten Themengebiet im Austausch mit den relevanten Behörden“, fügte der Sprecher hinzu.

Anzeige wird auf Anfangsverdacht geprüft

Die Staatsanwaltschaft prüft die Untreue-Anzeige gegen die verantwortlichen Vorstände nun daraufhin, ob ein Anfangsverdacht besteht. Dies ist die Voraussetzung für die Aufnahme von Ermittlungen. Namen könne man weder nennen noch bestätigten, teilte die Sprecherin mit. Der anonyme Verfasser hatte auf Kernpassagen aus dem BGH-Urteil verwiesen und zudem angegeben, wo im Unternehmen sich die entsprechenden Unterlagen beschlagnahmen ließen.

Erst im Sommer 2021 hatte die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eingestellt, in dem es um die Bezüge des einstigen Betriebsratschefs Uwe Hück ging. In der Begründung wurde deutlich, wie schwer sich die Ermittler mit der Thematik taten. „Der ursprüngliche Verdacht einer betriebsverfassungsrechtlich unzulässig hohen Vergütung eines ehemaligen Betriebsratsmitglieds hat sich nicht mit einer zur Anklageerhebung hinreichenden Sicherheit bestätigt“, hieß es. „Nach umfangreichen Ermittlungen“ werde das Verfahren daher eingestellt.

Eine Sprecherin des Porsche-Betriebsrats wollte sich zu den Konsequenzen des BGH-Urteils zunächst nicht äußern. Es wird erwartet, dass der Betriebsratsvorsitzende Harald Buck dazu bei einer Betriebsversammlung nächste Woche Stellung nimmt.

Weitere Themen

Weitere Artikel zu Porsche Betriebsrat BGH Urteil Exklusiv