Nach Brand in Winnenden Gericht lehnt weitere Unterbringung für 24-Jährigen ab

Die Feuerwehr war im Juli 2024 beim Brand in einer Sozialunterkunft in Winnenden gefordert. Foto: 7aktuell/Alexander Hald

Der junge Mann verlässt den Gerichtssaal als freier Mann – obwohl ein Brand in einer Sozialunterkunft in Winnenden von ihm verursacht wurde. Die Richter des Landgerichts Stuttgart hatten offenkundig keine Wahl.

Der Prozess, der vor der 8. Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart zu Ende gegangen ist, hat wohl selbst bei den Richtern keine vollständige Zufriedenheit ausgelöst. Sie sahen sich aus juristischen Gründen veranlasst, einen psychisch kranken 24-jährigen Mann, der seit einigen Monaten vorläufig in einem Zentrum für Psychiatrie untergebracht war, wieder auf freien Fuß zu lassen, obwohl ein Gutachter ihm eine chronische Schizophrenie attestiert hatte – für die eigentlich eine längerfristige Behandlung angezeigt wäre.

 

Genau aus diesem Grund hatte die Staatsanwaltschaft ein sogenanntes Sicherungsverfahren mit dem Ziel angestrengt, dass der 24-Jährige noch für längere Zeit im Zentrum für Psychiatrie in der Weissenau (Ortsteil von Ravensburg) behandelt wird. Anlass dafür war der Vorwurf der schweren Brandstiftung in einer Sozialunterkunft in Winnenden. Doch nach fünf Verhandlungstagen sah das Gericht keine andere Möglichkeit, als den sogenannten Unterbringungsbefehl aufzuheben, obwohl der junge Mann den Tatbestand einer fahrlässigen schweren Brandstiftung erfüllt hatte. Nach Ansicht der Richter war der 24-Jährige zum Tatzeitpunkt aber wahrscheinlich nicht schuldfähig.

Feuer breitete sich schnell aus

Als erwiesen sah es das Gericht hingegen an, dass der junge Mann im Juli des vergangenen Jahres in seinem Zimmer in einer Sozialunterkunft in der Albertviller Straße in Winnenden einen Brand verursacht hatte. Der 24-Jährige hatte eine Insektenplage in seinem Zimmer mit einem selbst gebastelten Flammenwerfer bekämpfen wollen, nachdem ein Insektenspray nicht geholfen hatte. Daher hielt er ein Feuerzeug in den Strahl einer Spraydose und richtete dieses auf den Boden vor seinem Bett. Dabei geriet jedoch ein Handtuch auf einem Wäscheständer in Brand, das Feuer breitete sich schnell im ganzen Zimmer aus.

Während der 24-Jährige, der sich von der Situation überfordert sah, flüchtete, kam es zu einem Vollbrand im Erdgeschoss. Vier Mitbewohner mussten in der Folge evakuiert werden, das Erdgeschoss war für längere Zeit nicht bewohnbar. Der Schaden wird auf mindestens 100 000 Euro geschätzt.

Laut des Gutachtens des vom Gericht bestellten Sachverständigen Professor Hermann Ebel leidet der junge Mann unter einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie und einer Persönlichkeitsstörung. Zudem sei er seit vielen Jahren drogensüchtig, am Tattag hat der 24-Jährige nach eigenen Angaben Benzodiazepine konsumiert. Seit seinem achten Lebensjahr höre er auch immer wieder Stimmen und habe Wahnvorstellungen, hatte der Gutachter weiter ausgeführt. Das Gericht musste daher zugunsten des jungen Mannes annehmen, dass dieser auch am Tattag zumindest vermindert schuldfähig war.

Eher Unfall, keine Fahrlässigkeit

Von einer weiteren Unterbringung im Zentrum für Psychiatrie sahen die Richter dennoch ab, da sie sich nicht sicher waren, ob es einen Zusammenhang zwischen der psychischen Erkrankung und der Brandstiftung gibt. „Er war am Tattag in schlechter Stimmung, da sich seine damalige Freundin von ihm trennen wollte. Er spielte sogar mit Suizidgedanken“, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Tormählen. Zeichen seiner Frustration sei auch gewesen, dass er kurz vor der Tat noch ein Schränkchen umgetreten habe. Es gebe jedoch keine sicheren Anhaltspunkte, dass er sich bei der Tat in einem psychotischen Zustand befunden habe, der beispielsweise durch Wahnvorstellungen oder Realitätsverlust gekennzeichnet sei.

Vielmehr hätten Polizisten und andere Zeugen ihn nach der Tat als kooperativ und zwar bedrückt, aber nicht psychotisch erlebt. Auch habe er gegenüber den Beamten erklärt, dass die Tat „aus Versehen“ geschehen sei. Darüber hinaus gebe es keine Anhaltspunkte, dass der 24-Jährige gefährlich für die Allgemeinheit sei. Der Brand in der Unterkunft trage eher Züge eines Unfalls als von Fahrlässigkeit. Und obwohl der junge Mann seit 16 Jahren unter seiner Krankheit leide, sei in seinem Register bisher keine schwere Straftat verzeichnet. Daher verließ der 24-Jährige den Gerichtssaal als freier Mann. Er wurde von seiner Mutter und seinem Bruder in Empfang genommen, die sich um ihn kümmern wollen.

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