Ein Burkini-Verbot in Lörrach sorgt bundesweit für Aufsehen. Welche Kleidung ist in den Stuttgarter Freibädern erlaubt? Und wie verhält es sich mit Alkohol und Zigaretten?

Das Schwimmbecken – ein diskursiver Brandbeschleuniger. Immer wieder entzünden sich rund um das Thema Freibad hitzige gesellschaftliche Debatten. So auch zuletzt in Lörrach, wo die Stadt eine neue Badeordnung eingeführt hat. Diese verbietet nicht nur das Schwimmen in weiten Hosen, sondern auch Ganzkörperbadeanzüge, also die sogenannten Burkinis. Kritische Stimmen sprechen deshalb von Diskriminierung.

 

In Stuttgart ist ein städtischer Eigenbetrieb für die Bäder zuständig. Dazu zählen die Freibäder in Untertürkheim, Möhringen, Rosental, Sillenbuch und am Killesberg sowie die Mineralbäder Berg und Leuze, zwei Thermen mit Liegewiese. Welche Regeln gelten hier? Ist das Baden mit Burkini erlaubt? Und wie sieht mit dem Rauchen am Beckenrand aus? Jens Böhm, Pressesprecher der Stuttgarter Bäder, beantwortet die wichtigsten Fragen.

Welche Badekleidung ist in Stuttgart erlaubt?

Für alle Stuttgarter Bäder gilt die Haus- und Badeordnung, die jeweils im Eingangsbereich aushängt. Darin heißt es: „Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist aus hygienischen Gründen nur in geeigneter und üblicher Badebekleidung ohne Taschen und ohne zusätzliche Unterwäsche gestattet.“ Laut Jens Böhm gehören dazu Badeanzüge, Bikinis und Badehosen. Er ergänzt: „Zur geeigneten, üblichen Badekleidung zählen wir auch Burkinis.“

Weiter steht in der Haus- und Badeordnung: „Babys und Kleinkinder müssen aus hygienischen Gründen im Wasser eine Aqua-Windel tragen. Ausnahmen von der grundsätzlichen Bekleidungspflicht „gelten während des FKK-Schwimmens für die dafür ausgewiesenen Becken“.

Wonach richten sich die Regeln?

Die Haus- und Badeordnung orientiert sich an den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen, wie Böhm mitteilt. Der Fachverband der Bäderbranche empfiehlt bestimmte Vorschriften zur Bekleidung, darunter das Verbot von Hosen mit Taschen.

„Dabei geht es darum, Gefahren an Ausgangöffnungen im Becken zu vermeiden“, erklärt Ann-Christin von Kieter, die Pressesprecherin der Gesellschaft. Taschen erhöhen demnach das Riskiko, sich beim Schwimmen mit der Hose zu verfangen. Außerdem trage man über die Taschen mehr Wasser aus dem Becken – ein Kostenfaktor für die Bäder.

Der Bäderverbund Dreiländereck begründet die neuen Regelungen in Lörrach – darunter das Burkini-Verbot – mit der Hygiene im Becken. Was sagt die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen dazu?

Burkinis – also Ganzkörperbadeanzüge – sind laut Pressesprecherin von Kieter hygienisch unbedenklich. Zumindest, solange sie aus nicht-saugendem Material bestehen. Badeanzüge aus Baumwolle seien ein Problem, sagt von Kieter. Aus diesem Grund rät ihr Fachverband auch zu einem Verbot von Unterwäsche unter der Badebekleidung. Allerdings wird die überwiegende Mehrheit der Burkinis inzwischen aus demselben Material hergestellt wie Badehosen oder Bikinis: ein Gemisch aus synthetischen Fasern, zusammengesetzt aus 85 Prozent Polyamid und 15 Prozent Elastan.

Die Länge des Stoffes sei nicht entscheidend, sagt von Kieter. Ob ein Badeanzug oberhalb der Knie endet Oberschenkeln endet oder bis zu den Knöcheln reicht, mache aus hygienischen Gründen kaum einen Unterschied. Ohnehin stellt die Pressesprecherin klar: „Die Körperhygiene ist wichtiger als die Bekleidung.“ Das gelte vor allem für das Duschen vor dem Schwimmen. Der entsprechende Absatz in der Hausordnung der Stuttgarter Bäder lautet: „Vor der Benutzung der Becken und Saunen muss eine Körperreinigung vorgenommen werden.“

Hygienisch unbedenklich: Burkinis aus synthetischen Fasern. (Symbolbild) Foto: dpa/Rolf Haid

Rauchen, Alkohol, Tiere – welche Regeln gelten sonst noch in den Stuttgarter Bädern?

Rauchen ist in den Stuttgarter Bädern nur auf den Liegewiesen erlaubt. Auf den ausgeschilderten Familienliegewiesen im Leuze-Mineralbad und im Inselbad Untertürkheim gilt jedoch ein Rauchverbot. Das gilt übrigens in allen Hallenbädern grundsätzlich überall. Jens Böhm nennt die Ausnahme: „In den Hallenbädern mit Außenbereich sowie im SoleBad Cannstatt ist jeweils eine Raucherzone im Freibereich ausgewiesen.“

Grundsätzlich untersagt ist das Mitbringen von alkoholischen Getränken. Das bedeutet jedoch nicht, dass kein Alkohol konsumiert werden darf. „Unsere gastronomischen Einrichtungen in den Freibädern sind verpachtet“, sagt Böhm. Den Pächtern stehe es frei, alkoholische Getränke anzubieten.

Keine Ausnahmen gibt es für Tiere. Hunde und andere Haustiere sind in den Stuttgarter Bädern nicht erlaubt.

Allgemein gilt: Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Böhm stellt klar: „Je nach Schwere des Verstoßes kann das Strafmaß von einer Ermahnung bis hin zu einem Hausverbot reichen.“

Die Öffnungszeiten der Stuttgarter Freibäder und der Thermen mit Liegewiese:

  • Inselbad, Inselbad 4, Stuttgart-Untertürkheim, (bis 31.8.) Mo-Fr: 7-20.30, Sa+So: 9-20.30, (1.-14.9.) Mo-Fr: 7-19.30, Sa+So: 9-19.30 Uhr
  • Freibad Möhringen, Hechingerstr. 112, Stuttgart-Möhringen, (bis 31.8.) Mo-Fr 7-20.30, Sa+So 9-20.30 Uhr; (1.-14.9.) Mo-Fr: 7-19.30, Sa+So: 9-19.30 Uhr
  • Freibad Rosental, Rosentalstr. 21, Stuttgart-Vaihingen, (bis 31.8.) Mo-Fr: 7-20.30, Sa+So: 9-20.30 Uhr; (1.9.-14.9.) Mo-Fr: 7-19.30, Sa+So: 9-19.30 Uhr
  • Freibad Sillenbuch, Trossinger Str. 2A, Stuttgart-Sillenbuch, Mo-Fr: 7-20.30, Sa+So: 9-20.30 Uhr (ab Sept. eine Stunde früher Badeschluss), geöffnet bis 14.9.
  • Höhenfreibad Killesberg, Beim Höhenfreibad 37, Stuttgart-Nord, Mo-Fr: 7-20.30, Sa+So: 9-20.30 Uhr (ab Sept. eine Stunde früher Badeschluss)
  • Mineralbad Berg, Am Schwanenplatz 9, Stuttgart-Ost, tägl. 9-22 Uhr
  • Das Leuze: So-Di: 6-21 Uhr, Mi-Sa: 6-23 Uhr

Die fünf Stuttgarter Sommerbäder (Inselbad, Möhringen, Rosental, Sillenbuch, Killesberg) haben bis Sonntag, 14. September, geöffnet.