Der ehemalige Vorstandsvorsitzende des Autobauers Audi, Rupert Stadler, lässt seine Schadenersatzzahlungen an Volkswagen in Höhe von 4,1 Millionen Euro vollständig durch VW zahlen. Aus seinem eigenen Vermögen fließt kein Geld an Volkswagen.
Nach Berechnungen unserer Zeitung, die von Volkswagen bestätigt wurden, werden für Stadlers Schadenersatzzahlungen im Rahmen eines sogenannten Haftungsvergleichs Leistungen in Höhe von 3,6 Millionen Euro angerechnet, die ihm für eine Abfindung bei Volkswagen zugestanden hätten. Weitere 80 000 Euro fließen aus möglichen Ansprüchen Stadlers aus einer Abfindung von Audi in den Vergleich ein. Zudem bringt Stadler 420 000 Euro aus Ansprüchen ein, die ihm möglicherweise aus seiner variablen Vergütung zugestanden hätten, mit der die Manager für die langfristige Entwicklung der Aktie belohnt werden.
Da der Vergleich während des Verfahrens und vor dem Geständnis geschlossen wurde, galt noch die Unschuldsvermutung, sodass VW zu diesem Zeitpunkt davon ausgehen musste, dass Stadler die Ansprüche, die er in den Vergleich einbringt, ihm tatsächlich zustehen. Dies ist heute aber höchst zweifelhaft, da Stadler nach seinem Mitte Mai abgelegten Geständnis Ende Juni zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden wird. Diese wird auf Bewährung ausgesetzt. So hatten es das Landgericht München, Stadlers Verteidiger und die Staatsanwaltschaft vereinbart. Der Manager hatte in dem Geständnis eingeräumt, dass Fahrzeuge manipuliert und dadurch Käufer geschädigt worden seien. Dies habe er „zwar nicht gewusst, aber als möglich erkannt und billigend in Kauf genommen“.
Eine Anfechtung ist nicht mehr möglich
Aufgrund der strafrechtlichen Verurteilung wegen Pflichtverletzungen in seiner Amtsführung könnte VW Stadlers Ansprüche auf Abfindungen bei VW und Audi sowie auf Zusatzvergütungen aus Bonusprogrammen anfechten. Dies ist heute aber nicht mehr möglich, weil die Leistungen in den Vergleich zwischen VW und Stadler eingebracht wurden, der eine nachträgliche Anfechtung kategorisch ausschließt. „Die von der Volkswagen AG abgeschlossenen Vergleiche enthalten keine aufschiebende oder auflösende Bedingung und auch kein Rücktrittsrecht für den Fall eines Geständnisses oder einer strafrechtlichen Verurteilung von Herrn Stadler“, erklärte ein VW-Sprecher gegenüber unserer Zeitung. Somit kann Stadler die 4,1 Millionen Euro vollständig aus vermeintlichen Ansprüchen gegen VW bezahlen, die ihm aber wohl gar nicht zustehen.
Ein Zugeständnis Stadlers besteht darin, dass die mögliche Abfindung bei Volkswagen 5,1 Millionen betragen hätte und damit die 3,6 Millionen Euro übertrifft, die in den Haftungsvergleich eingegangen sind. Angesichts der nun bevorstehenden Verurteilung Stadlers zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung hätte Volkswagen die Abfindung allerdings in voller Höhe anfechten können.