Nachdem Hochwasser und Starkregen einige Kommunen im Land unter Wasser gesetzt haben, werden die Rufe nach mehr Hochwasserschutz laut. Die kommunalen Landesverbände sehen private Eigentümer in der Pflicht. „Wir können und dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass die öffentliche Hand alles auffangen kann“, sagte die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Städtetags, Susanne Nusser, unserer Zeitung. „Am Ende muss jeder auch Vorsorge treffen für sein eigenes Grundstück.“
Pflichtversicherung für Elementarschäden?
Die Situation habe sich vor allem durch Starkregenereignisse geändert, die plötzlich an Orten auftreten, die sonst nichts mit Hochwasser zu tun hatten. „Dafür gibt es kein Rund-Um-Sorglos-Paket der öffentlichen Hand“, sagt Nusser. Stattdessen müssten sich Hausbesitzer selbst kümmern – etwa indem sie Lichtschächte sichern oder wasserdichte Fenster in Kellern einbauen. In einem Punkt ist Städtetagsgeschäftsführerin Nusser einig mit der Landesregierung: „Eine Elementarschadenversicherung als Pflicht muss dringend wieder eingeführt werden.“
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) will wie andere Länderchefs einen neuen Vorstoß für eine bundesweite Versicherungspflicht unternehmen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat sich bisher dagegen gesperrt. In Baden-Württemberg hat ein Großteil der Hausbesitzer noch eine solche Versicherung, weil diese bis 1994 Pflicht war. Daher ist das Land für eine bundesweite Regelung, weil Baden-Württembergs Hausbesitzer sonst benachteiligt wären.
Mehr Aufklärung für den Notfall
Gemeindetagspräsident Steffen Jäger pflichtet seiner Kollegin vom Städtetag bei: „Die öffentliche Hand wird niemals einen hundertprozentigen Schutz gewährleisten können“, sagt er. Es brauche deshalb eine kluge Verteilung, was Schadensprävention anbelange. Richtige und zielgerichtete Präventionsmaßnahmen begännen bei einem Mehr an Eigenverantwortung, so Jäger, bei Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger bis hin zu privaten Investitionen wie beispielsweise einem hochwasserangepassten Bauen, mobilen Absperrdeichen oder Dammbalken. Zur Eigenvorsorge gehöre aber auch die Frage, was in ein Notgepäck für eine mögliche Evakuierung gepackt werden sollte.
„Wir müssen die Bevölkerung besser aufklären“, betonte Nusser. „Ein Hauptgrund für Todesfälle ist, dass Menschen Gefahren – etwa von Wasser im Keller – falsch einschätzen. Das eigene Leben muss vor den Sachwerten stehen.“
Hindernisse für Hochwasserschutz
Vorsorge, Prävention und Information bleibe eine Daueraufgabe, die immer wieder angepasst werden müsse. Es müsse auch die Frage gestellt werden, ob wirklich jeder Belang etwa im Umweltschutz über Jahre abgewägt werden müsse, ehe Hochwasserschutzmaßnahmen genehmigt werden können.
Nusser sieht ein Problem eher in den unterschiedlichen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für die unterschiedlichen Gewässer. „Teilweise ist das Land, bei kleineren Gewässern meist die Kommune selbst zuständig“, sagt sie. Naturschutz sei meist kein Hindernis, sondern nutze dem Hochwasserschutz. Besonderen Handlungsbedarf für die Kommunen sieht sie noch bei Starkregenereignissen. „Das Land stellt dafür Informationen und Leitlinien bereit. Viele Städte stehen aber vor städtebaulichen Herausforderungen.“ Einfache Lösungen wie etwa Rückhaltebecken hätten eine große Wirkung.