Es ist ein extremer Fall. Und doch ist Kriminalität von Kindern überall ein Thema. Und es stellen sich Fragen: Wie geht man mit Schuldunfähigen um, die schwere Straftaten begangen haben? Aus welchem Umfeld stammen sie normalerweise? Und sollte man das Alter der Strafmündigkeit herabsetzen?
In Stuttgart hat man bei auffälligen Kindern und Jugendlichen 1999 einen damals bundesweit einzigartigen Weg eingeschlagen. Im Haus des Jugendrechts in Bad Cannstatt arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe unter einem Dach Hand in Hand, um solche Strafverfahren bestmöglich abzuhandeln und weitere zu verhindern.
Das gilt allerdings vornehmlich für Jugendliche, die bereits 14 oder älter sind. „Bei Kindern sind der Polizei und der Staatsanwaltschaft ein Stück weit die Hände gebunden“, sagt Ralph Heinemann. Er leitet bei der Stuttgarter Polizei das Dezernat für Jugenddelinquenz und ist in dieser Funktion auch für das Haus des Jugendrechts zuständig. Wenn unter 14-Jährige auffielen, beziehe man von Anfang an alle Beteiligten mit ein. „Wir schauen gemeinsam, wie man am besten mit dem Fall umgeht“, so Heinemann. Letztlich liege es aber am Jugendamt, welche Schritte es unternehme. „Da mischen wir uns nicht mehr ein.“
Jeder Fall ist anders
Die Jugendhilfe allerdings hat weit mehr Möglichkeiten, als allgemein bekannt ist. „Die Wege sind sehr vielfältig. Da gibt es keine Blaupause. Unser erster Gedanke bei einer schweren Straftat von Kindern ist immer die Frage nach der Geschichte dazu. Wir suchen nach Antworten“, sagt Hartmut Gerger. Er leitet das Beratungszentrum Jugend und Familie Süd und ist in Stuttgart federführend für die Jugendhilfe bei Strafsachen.
Einen derart schlimmen Fall wie in Freudenberg habe er selbst glücklicherweise noch nicht erlebt. Aber Gerger betont die Grundlage allen Handelns der Jugendämter: „Auch Kinder, die etwas Schreckliches getan haben, brauchen den Schutz der Gemeinschaft.“ So unangenehm dieser Gedanke mit Blick auf die Opfer manchmal auch sein mag – denn es geht bei kriminellen Kindern weniger um Strafe als um Erziehung.
Die Handlungsmöglichkeiten sind – je nach Art der Straftat – umfangreich. Bei kleineren Problemen schreibt man in Stuttgart die Eltern an und lädt sie zu einem freiwilligen Beratungsangebot ein, auch mit psychologischen Fachkräften, falls nötig. Überhaupt versucht man so gut wie möglich, die Mitwirkung der Familien zu bekommen. Manche Kinder sind unter Umständen ja auch schon bekannt.
Bei schweren Vergehen leitet das Jugendamt ein sogenanntes Kinderschutzüberprüfungsverfahren ein. „Der Vorteil ist, dass der Gesetzgeber dann andere Möglichkeiten vorsieht“, erläutert Gerger. Damit sind etwa Hausbesuche möglich, die Eltern sind zur Mitarbeit verpflichtet. Sperren sie sich oder sind größere Schritte nötig, können Kinder freiwillig oder unter Zwang aus den Familien genommen und in Wohngruppen untergebracht werden. Das muss von einem Familiengericht angeordnet werden.
Geschlossene Unterbringung
Die letzte Möglichkeit ist eine geschlossene Unterbringung in speziellen Gruppen. Das ist der Fall, wenn eine Eigen- oder weitere Fremdgefährdung vorliegt, Kinder also sich selbst oder anderen etwas antun könnten. In Stuttgart gibt es eine solche Einrichtung für Buben. Erste Schritte zu kleinen persönlichen Freiheiten muss man sich in diesen pädagogisch betreuten Gruppen erarbeiten. „Das ist aber kein Gefängnis“, sagt Gerger. Diesen letzten Schritt wolle man eigentlich vermeiden, denn auch in der Fachwelt ist umstritten, wie sinnvoll er ist.
Viel diskutiert wird auch die Frage, ob Straftäter im Kindesalter wohl grundsätzlich aus schwierigen Verhältnissen stammen. In Stuttgart will man das nicht bejahen. „Das familiäre Umfeld spielt schon eine große Rolle“, sagt Polizist Heinemann. Man könne aber keine pauschale Antwort liefern: „Es kann sich um Kinder aus ganz hervorragenden familiären Verhältnissen handeln, genauso aber auch um Kinder mit schwierigem Hintergrund.“
14 ist für viele eine sinnvolle Grenze
Klar ist die Meinung der Experten aber in einem anderen Punkt. Eine Absenkung des Alters der Schuldfähigkeit sehen sie kritisch. „Es ist nachvollziehbar, dass die Rufe jetzt aufkommen. Und man kann auch darüber nachdenken. Aber ich weiß nicht, ob dieser Schritt etwas bringen würde“, sagt Heinemann. Setze man das Alter auf zwölf Jahre herab und habe dann einen elfjährigen Täter, beginne die Diskussion schließlich von vorn. „Das verhindert keine Taten“, so der Fachmann. Und Hartmut Gerger formuliert es noch deutlicher: „14 ist zeitgemäß. Wir sprechen von Kindern, die sich noch in der Entwicklung befinden. Da ist die Reife einfach noch nicht da.“
Die beiden Mädchen im Freudenberger Fall wären aber wohl auch in Stuttgart durch alle Netze der Prävention gerutscht. Denn beide waren nach Angaben der Ermittler vorher noch nicht polizeilich aufgefallen.