Nach dem Ufo-Geheimbericht Kennedy und RAF: Was geheim bleibt

Der damalige US-Präsident John F. Kennedy in der offenen Limousine, in der ihn zwei Schüsse trafen. Einer oder mehrere Täter? Noch sind nicht alle Akten zum Fall freigegeben. Foto: imago/United Archives International/imago stock&people

Das Pentagon hat nach Jahrzehnten seine Akten über vermeintliche Ufo-Sichtungen geöffnet. Wir stellen vom Kennedy-Attentat bis zur RAF fünf weitere Geheimaktenfälle vor. Manches ist bis heute rätselhaft.

Baden-Württemberg: Florian Dürr (fid)

Stuttgart - In welchen Fällen halten Geheimdienste und Regierungen Erkenntnisse unter Verschluss? Fünf bewegende Ereignisse aus der Vergangenheit.

 

1. Nuklearkatastrophe von Tschernobyl – was wusste der sowjetische Geheimdienst?

Es war der verheerendste Unfall in der Geschichte der Atomenergie: Am 26. April 1986 gab es im Kernkraftwerk von Tschernobyl gleich zwei Explosionen. Radioaktives Material gelangte in die Atmosphäre, bis nach Mitteleuropa, und zum Nordkap zog sich die radioaktive Wolke.

Im vergangenen Jahr gelangten etliche Akten aus den Archiven des sowjetischen Geheimdienstes KGB an die Öffentlichkeit. Sie stammen aus der Zeit zwischen den 1970er Jahren und 1986. Aus den Dokumenten geht hervor, dass KGB-Agenten damals vor der Katastrophe als Arbeiter nach Tschernobyl geschickt wurden. Offenbar verheimlichten die Agenten Mängel und Risiken des Atomkraftwerks – mit dem Ziel, dass die westlichen Nationen diese nicht ausnutzen konnten.

2. Mord oder Selbstmord? Der mysteriöse Tod von Uwe Barschel

Tot in der Badewanne in einem Genfer Hotel – so wurde Uwe Barschel wenige Tage nach seinem Rücktritt als Ministerpräsident von Schleswig-Holstein am 11. Oktober 1987 gefunden. Nachdem die Behörden erst einen Selbstmord vermutet hatten, ermittelten sie später wegen Mordes – jedoch ohne Ergebnis. Bisher gibt der Bundesnachrichtendienst (BND) einen Großteil der Akte nicht an die Öffentlichkeit. Doch allmählich laufen die sogenannten Schutzfristen für diese Unterlagen aus.

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Am 1. Januar war das bei drei Dokumenten der Fall – so berichteten es die „Kieler Nachrichten“, die auch vom BND eine Bestätigung einholten: „Zum 1. Januar 2021 ist für drei Dokumente des Entstehungsjahres 1990 die allgemeine archivische Schutzfrist abgelaufen. Eine Nutzung dieser Unterlagen, gegebenenfalls mit einzelnen Schwärzungen, ist auf konkreten Antrag hin möglich.“ Doch auch 34 Jahre nach Barschels Tod ist der Fall immer noch nicht geklärt.

3. Das Attentat bei den Olympischen Spielen 1972 in München – Gab es schon im Vorfeld Hinweise?

Ein Blutbad mit 17 Toten – das war das traurige Ergebnis des Anschlags von palästinensischen Terroristen auf die israelische Mannschaft bei den Olympischen Spielen 1972 in München. Um in Israel palästinensische Gefangene freizupressen, hatten die Terroristen die Sportler als Geiseln genommen. Diese starben alle bei der missglückten Befreiung. Es wird spekuliert, ob die Nachrichtendienste schon im Vorfeld Hinweise auf einen möglichen Terrorakt hatten.

Laut dem Historiker Wolfgang Krieger sind die meisten Akten zum Münchner Attentat schon freigegeben, einige würden aber immer noch zurückgehalten werden, weil der israelische Auslandsgeheimdienst Mossad bestimmte Dokumente nicht freigeben möchte.

4. RAF-Selbstmord in der Zelle: Was wussten die Behörden?

Als die 86 Geiseln in der Lufthansa-Maschine „Landshut“ in Somalia befreit wurden, fassten die RAF-Terroristen Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe einen Entschluss: In der Nacht zum 18. Oktober 1977 töteten sie sich im Gefängnis Stuttgart-Stammheim selbst. Das Ziel der Geiselnahme hätte die Freilassung der RAF-Terroristen sein sollen.

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Obwohl die drei in Einzelhaft saßen und einem Kontaktverbot gehorchen mussten, waren sie über die Befreiung der Geiseln informiert. Die Vermutung: Die RAF-Gefangenen verabredeten sich zum gemeinsamen Selbstmord über eine Sprechanlage, die sie in den Wänden angebracht hatten. Seit Jahren gibt es Spekulationen, ob die Behörden von den Selbstmordplänen wussten, die Terroristen jedoch nicht daran hinderten. Viele Akten sind der Öffentlichkeit heute noch nicht zugänglich.

5. Das Attentat auf John F. Kennedy: Einer oder mehrere Täter?

Dallas, Texas, 22. November 1963: Der US-Präsident John F. Kennedy fährt in der offenen Präsidentenlimousine durch die Innenstadt und soll im Dallas Trade Mart eine Rede halten. Doch nur ein paar Meter vor dem Gebäude fallen drei Schüsse, von denen zwei den Präsidenten töten. Bis heute kursieren Verschwörungstheorien rund um das Attentat.

Zunächst ging eine eingesetzte Kommission nur von einem Täter aus, später fand ein Untersuchungsausschuss des Repräsentantenhauses heraus, dass es wahrscheinlich mehrere Täter waren. 2017 gab die US-Regierung tausende Dokumente rund um die Ermordung Kennedys frei, jedoch nicht alle. Die sensiblen Dokumente werden weiter zurückgehalten, weil sie Informationen beispielsweise über Informanten enthalten würden.

Warum manche Akten lange nicht an die Öffentlichkeit gelangen

Behördenversagen„Häufig sind es Schlampereien der Behörden, die Unterlagen werden weggeworfen oder vergessen“, sagt Rainer Hering, Leiter des Landesarchivs Schleswig-Holstein, und ergänzt: „Das ist rechtswidrig und muss verfolgt werden.“ Der Historiker Wolfgang Krieger sieht im Versagen von Behörden einer der Gründe für nicht veröffentlichte Akten: „Dieses Versagen möchte man kaschieren. Wenn man alles richtig gemacht hätte, könnte man es ja auch offenlegen.“

Rechtliche GrundlageOb und wann die Behörden ihre Akten freigeben müssen, regelt in Deutschland bundesweit das Bundesarchivgesetz. Die allgemeine Schutzfrist für Archivmaterial beträgt 30 Jahre. Diese Frist beginnt mit der Entstehung der Unterlagen. Doch es gibt Ausnahmen: „Wenn die Akten als geheim oder streng geheim klassifiziert sind, beträgt die Frist 60 Jahre“, sagt der Historiker Wolfgang Krieger. Auch wenn nationales Interesse oder bestimmte Operationen betroffen seien, könnten die Geheimdienste die Akten zurückhalten.

Andere Länder Dass es in Deutschland eine Pflicht zur Freigabe der Akten gibt, sei in Westeuropa nicht selbstverständlich, betont der Historiker Wolfgang Krieger. „Die Geheimdienste in Frankreich und Großbritannien geben bis auf ein paar Ausnahmen grundsätzlich keine Akten frei.“

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