Frank Nopper ist zwar Oberbürgermeister von Stuttgart. Ihm fehlt aber noch eine Kleinigkeit: Er hat bisher im Rat kein Stimmrecht. Das könnte sich bald ändern.

Stuttgart - Das Verwaltungsgerichts Stuttgart (VG) hat entschieden, die Klage eines nicht erfolgreichen Kandidaten gegen die Rechtmäßigkeit der OB-Wahl in Stuttgart abzuweisen. Der Kandidat Ralph Schertlen wollte sie für ungültig erklären lassen, weil er den Grundsatz der Chancengleichheit verletzt sah. Das VG hat erklärt, er sei nach dem Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit zu Recht nicht zu den von ihm angeführten Veranstaltungen eingeladen worden.

 

Nach der Zustellung läuft eine vierwöchige Berufungsfrist

Mit der Entscheidung, die samt Begründung noch zugestellt werden muss, steht für Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) der Abschied vom Status eines Amtsverwesers an. Für Schertlen läuft nach der Zustellung eine vierwöchige Berufungsfrist. Verzichtet er auf die Berufung, wird die Entscheidung rechtskräftig und Noppers Amtszeit als Amtsverweser endet automatisch. Er teilt dies dem Regierungspräsidium mit. Nopper erlangt damit das ihm als Amtsverweser versagte Stimmrecht im Gemeinderat.

Vereidigung steht noch aus

In sein Amt war der OB am 4. Februar 2021 eingeführt worden. Wegen des schwelenden Verfahrens war auf die sogenannte nicht konstitutive Amtseinführung samt Vereidigung und Verpflichtung durch ein Gemeinderatsmitglied verzichtet worden. Die Stadtverwaltung rechnet damit, dass die Vereidigung frühestens Ende Januar oder Anfang Februar 2022 stattfinden kann.