Stuttgart - Der Sportwagenbauer Porsche hatte offenbar schon früher Zweifel an den Bezügen seiner Betriebsräte als bisher öffentlich eingeräumt. Dies machte das Unternehmen jetzt angesichts der Untreue-Ermittlungen der Staatsanwaltschaft deutlich. „Porsche hat die Frage der Angemessenheit der Vergütung von Betriebsräten gegenüber den Finanzbehörden von sich aus zur Diskussion gestellt und dazu bereits vor längerer Zeit das Gespräch gesucht“, teilte ein Sprecher mit. Angesichts des laufenden Verfahrens werde man sich nicht weiter äußern.
Bei einer Großrazzia waren auch Räume des Ex-Betriebsratschefs Uwe Hück durchsucht worden, gegen den nicht ermittelt wird. Sein Gehalt, in der Spitze offenbar bis zu 500 000 Euro, nannte Hück „sauber“. Im Visier der Behörde sind sechs Verantwortliche, darunter wohl auch der Vorstandschef Oliver Blume.
Aktuell will sich Porsche nicht mehr äußern
Noch im vergangenen Jahr hatte Porsche keinerlei Zweifel an der Bezahlung der freigestellten Betriebsräte erkennen lassen. Diese entspreche den gesetzlichen Vorgaben, hatte ein Sprecher gegenüber Stuttgarter Zeitung und SWR betont: „Dies belegen auch mehrere juristische Gutachten.“ Zu den Auskünften wollte sich das Unternehmen aktuell nicht mehr äußern. Anlass der Anfrage waren die Untreue-Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig zu den Bezügen von VW-Betriebsräten, vorneweg des Vorsitzenden Bernd Osterloh. In der Folge war auch bei Porsche eine Überprüfung in Gang gekommen. Ende 2016 hatte das Unternehmen gegenüber unserer Zeitung schon einmal versichert, man halte alle „relevanten gesetzlichen Vorgaben“ ein. Hintergrund damals waren überhöhte Bezüge bei Betriebsräten der Stuttgarter Straßenbahnen (SSB), welche die Personaldirektorin gekürzt hatte.
In den mit Porsche vergleichbaren Ermittlungen bei VW steuert die Staatsanwaltschaft Braunschweig derweil auf einen Abschluss zu; man sei „in den letzten Zügen“, sagte ein Sprecher. Erwartet wird eine Anklage gegen mehrere Verantwortliche. Wegen des Verfahrens hatte VW die Bezüge von 15 Betriebsräten Ende 2017 vorsorglich teilweise drastisch gekürzt. So erhielt der Vorsitzende Osterloh, der im Spitzenjahr nach eigenen Angaben mit Boni etwa 750 000 Euro verdient hatte, nur noch ein Grundgehalt von 96 000 Euro; die Boni wurden auf Eis gelegt.
Bei VW in Braunschweig steht ein Ergebnis noch aus
Inzwischen hat VW mit den Betriebsräten einen Vergleich geschlossen und zahlt wieder die übertariflichen Entgelte. Grundlage waren die Einschätzungen zweier ehemaliger hoher Arbeitsrichter. Diese hätten die Bezüge als rechtmäßig eingestuft, sagte ein Sprecher. Die Rechtsvorständin Hiltrud Werner zitierte er mit den Worten, durch die vor dem Arbeitsgericht Braunschweig protokollierte Einigung erhalte man „bestmögliche Rechtssicherheit“. Den Betroffenen dankte sie für die Geduld, mit der sie die „belastende Lage“ akzeptiert hätten. Nun wird mit Spannung erwartet, wie die Staatsanwaltschaft die Bezüge beurteilt.
Osterloh hatte als Folge der Turbulenzen gefordert, der Gesetzgeber müsse klarere Vorgaben für die Bezahlung von freigestellten Betriebsräten machen; es bestehe eine „gewisse Gesetzeslücke“. Darin seien sich alle renommierten Arbeitsrechtler einig. Auch die IG Metall bemühe sich seit Jahren um eine entsprechende Änderung; es handele sich mithin nicht um eine „Lex Osterloh“, betonte er. Ein entsprechender Vorstoß der SPD war jedoch am Widerstand aus den Reihen der Union gescheitert.