Zu Beginn des Prozesses gegen einen jungen Mann, der in Reutlingen mit einem Dönermesser seine Freundin getötet und weitere Menschen verletzt hatte, muss zunächst sein Alter geklärt werden. Der Angeklagte behauptet, zur Tatzeit jünger gewesen zu sein, als es in seinem Ausweis steht.

Tübingen/Reutlingen - Nach einer tödlichen Attacke mit einem Dönermesser steht ein junger Mann wegen Mordes und zweifachen versuchten Mordes in Tübingen vor Gericht. Zu Beginn der Verhandlung am Landgericht ging es am Dienstag um das Alter des Angeklagten. Unklar ist, ob der anerkannte Asylbewerber aus Syrien zum Zeitpunkt der Tat bereits 21 Jahre alt war, wie es auf seinem Ausweis steht, oder ob er damals noch Heranwachsender war, wie er sagt. Dann wäre eine Jugendkammer zuständig und müsste den Prozess vom Schwurgericht übernehmen. (Az.: 5 Ks 26 Js 15235/16)

 

Der Angestellte eines Imbisslokals soll am 24. Juli vergangenen Jahres seine 45 Jahre alte Freundin und Arbeitskollegin mit einem Dönermesser in Reutlingen getötet haben. Bei einem Amoklauf durch die Innenstadt habe er weitere Menschen töten wollen und sie dabei verletzt, hieß es in der Anklage. Die Tat hatte bundesweit Aufsehen erzeugt, sie passierte nur zwei Tage nach dem Amoklauf von München, bei dem ein Mann in einem Einkaufszentrum um sich schoss. Ein Urteil wird Anfang April erwartet.