Die Abgeordneten im Landtag haben den Ausschluss der AfD-Politiker Stefan Räpple und Wolfgang Gedeon für drei Sitzungen bestätigt. Doch das Duo könnten sich jetzt an die nächste Instanz wenden.

Stuttgart - Die beiden AfD-Politiker Stefan Räpple und Wolfgang Gedeon bleiben für die nächsten drei Landtagssitzungen ausgeschlossen wegen ihres störenden Verhaltens. Die Abgeordneten im Landtag lehnten die Einsprüche der beiden dagegen in einer Abstimmung am Mittwoch ab. Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) hatte die beiden Abgeordneten vergangene Woche nach mehreren Zwischenrufen von der Polizei aus dem Saal führen lassen. Deshalb sind sie für drei Sitzungen ausgeschlossen.

 

Räpple und Gedeon hatten damit gerechnet, dass die Abgeordneten der anderen Fraktionen den Sitzungsausschluss bestätigen. Sie durften den Sitzungssaal selbst nicht betreten. Möglich ist nun, dass sie sich mit ihrer Beschwerde an das Verfassungsgericht wenden.

AfD-Fraktionschef Bernd Gögel warf Aras eine „unverhältnismäßige Überreaktion“ vor. Die Abgeordneten hätten lediglich ihr Recht auf Meinungsfreiheit genutzt. „Zwischenrufe und zugespitzte Kommentare gehören zwingend zu den Debatten im Landtag, sie sind Teil demokratischer Redekultur“, sagte Gögel einer Mitteilung zufolge.