Interne Mails vom Landgericht Stuttgart zeigen, wie der verbraucherfreundliche Kurs des Europäischen Gerichtshofs in der Dieselaffäre die Richter alarmiert – und wie sie neuen Klagen begegnen wollen.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Als Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg war Athanasios Rantos bisher nicht breiter bekannt. Neuerdings aber ist der fast 70-jährige Grieche – ein in vielen Ämtern erfahrener Jurist – zum Hoffnungsträger für Autokäufer und ihre Anwälte geworden. In die schleppende zivilrechtliche Aufarbeitung der Dieselaffäre hat er im Juni frischen Schwung gebracht. Da positionierte er sich in einem Verfahren gegen Mercedes-Benz, das vom Landgericht Ravensburg vorgelegt worden war, klar zugunsten der Kläger: Es sei unzulässig, die Abgasreinigung in einem bestimmten Temperaturbereich – dem „Thermofenster“ – abzuschalten. Die entsprechenden EU-Vorgaben schützten auch die Verbraucher, befand Rantos, sie könnten von den Herstellern Schadenersatz verlangen. Dafür genüge es, wenn diese die Technik fahrlässig eingebaut hätten – und nicht vorsätzlich, wie bisher vom Bundesgerichtshof (BGH) verlangt.