Der AfD-Bundestagsabgeordnete Seitz postet Begriffe wie „Quotenneger“ und „Gesinnungsjustiz“ im Internet. Zudem lässt er sich im Wahlkampf mit Richterrobe abbilden. Das hat für den früheren Freiburger Staatsanwalt nun Konsequenzen.

Stuttgart/Karlsruhe - Der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz verliert seinen Beamtenstatus. Der vormalige Staatsanwalt sei aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden, teilte das zuständige Richterdienstgericht in Karlsruhe am Mittwoch mit. Seitz hatte in Wahlkämpfen zwischen 2015 und 2017 auf Facebook und seiner eigenen Homepage gepostet und mit den Beiträgen und Fotos nach Ansicht des baden-württembergischen Justizministeriums die Vorschriften zum Beamtenstatus verletzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Seitz habe einen Monat Zeit, Berufung einzulegen, teilte das Gericht mit. Auch eine Urteilsbegründung liege noch nicht vor.

 

Der AfD-Abgeordnete war Staatsanwalt in Freiburg, bevor er für die AfD in den Bundestag einzog und sein Amt ruhen ließ. Geklagt hatte sein Dienstherr, das Justizministerium, wegen „rassistischer Gesinnung“ und mangelnder Neutralität in den Internet-Veröffentlichungen von Seitz. Der 50-Jährige verliert mit der Entscheidung auch seine Pensionsansprüche.

Rechtsstreit soll weitergehen

Weil eine Urteilsbegründung noch nicht vorliege, könne er zu der Entscheidung noch nicht inhaltlich Stellung beziehen, teilte Seitz mit. Er sei sich jedoch sicher, dass das Urteil in dieser Form keinen Bestand haben werde. „Ich bin fest entschlossen, den Rechtsstreit durch alle weiteren Instanzen zu tragen und gegebenenfalls auch das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen.“

Es gehe dabei auch um die Meinungsfreiheit in Deutschland, so Seitz. „Es muss in unserem Land möglich sein, politische Missstände und Rechtsverbiegungen bis hin zum offenen Rechtsbruch auch mit drastischen Worten zu kritisieren, gerade dann, wenn es den Regierenden nicht passt.“ Seine politische Tätigkeit habe er immer klar von seiner Tätigkeit als Staatsanwalt getrennt.

Seitz sei nicht mehr tragbar

Das Justizministerium stellte nach dem Urteil klar, es sei in dem Disziplinarverfahren nicht um eine Bewertung der politischen Aktivitäten von Seitz gegangen, sondern ausschließlich um die inner- und außerdienstlichen Pflichten eines Staatsanwalts „und die sich hieraus ergebenden Mäßigungspflichten bei der Teilnahme am politischen Meinungskampf“. Seitz habe mit seinen Äußerungen das Vertrauen in die Objektivität in seiner Rolle als Staatsanwalt nachhaltig erschüttert und sei deshalb nicht mehr tragbar.