Am Montag ist der Friedensaktivist Hermann Theisen freigesprochen worden. Weil er auf Flugblättern Soldaten aufgefordert hatte, Befehle zu verweigern, stand er wegen Anstiftung zum Geheimnisverrat vor Gericht.

Cochem - Nach Protesten gegen den Luftwaffenstützpunkt Büchel in der Eifel im März 2016 hat das Amtsgericht Cochem am Montag einen Atomwaffengegner aus Heidelberg freigesprochen. Dem Friedensaktivisten Hermann Theisen war Anstiftung zum Geheimnisverrat vorgeworfen worden, weil er Soldaten mit Flugblättern aufgefordert habe, Befehle zu verweigern und die Öffentlichkeit über US-Atomwaffen zu informieren. Bei dem Urteil spielte nach Mitteilung des Amtsgerichts Cochem ein vorheriger Freispruch in einer Koblenzer Berufungsverhandlung wegen früherer vergleichbarer Flugblattaktionen von Theisen eine rechtliche Rolle.

 

Seinerzeit hatte der Koblenzer Vorsitzende Richter in den Aktionen des Heidelberger Friedensaktivisten keine konkreten Aufforderungen zu strafbaren Handlungen, sondern einen überwiegend „aufrufenden Charakter“ gesehen. Das neue Urteil des Amtsgerichts Cochem ist vorerst noch nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt äußerte sich in der Verhandlung laut Amtsgericht nicht zu möglichen Rechtsmitteln.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft versucht Theisen, Gerichtsprozesse auch als Bühne für seinen politischen Kampf zu nutzen. In Büchel lagern nach Expertenschätzung noch 10 bis 20 US-Atomsprengköpfe. Am 26. März wollen Atomwaffen-Gegner mit einer neuen Büchel-Protestkampagne über 20 Wochen hinweg beginnen.