Landkreis, Stadt und Polizei kontrollieren Anfang Dezember 24 Gaststätten in Ludwigsburg und entdecken zahlreiche Verstöße. Eine Küche war so dreckig, dass der Laden geschlossen werden musste.

Ludwigsburg - Schimmel an den Wänden, Schaben in den Ecken oder eine Mäusefamilie in einem Drogeriemarkt – solche Bilder kennt man von den Lebensmittelkontrolleuren in Stuttgart, die jährlich besonders öffentlichkeitswirksam Rechenschaft ablegen über den Erfolg ihrer Arbeit. In Ludwigsburg hält der dafür zuständige Bereich im Landratsamt – die Lebensmittelüberwachung – sich wesentlich bedeckter.

 

In einer mit der Stadt Ludwigsburg und dem Polizeipräsidium Ludwigsburg abgestimmten Pressemitteilung wird nur so viel verraten: bei einer Gaststättenkontrolle wurde die Küche einer Gaststätte in Ludwigsburg wegen „schwierwiegender Hygienemängel“ geschlossen. Der Veterinärmediziner und Leiter der Lebensmittelkontrolle im Landratsamt, Günter Roß, möchte wegen eines noch laufenden Verwaltungsverfahrens gegen den Gastronomen nicht ins Detail gehen, aber allgemein beschreibt er solche Mängel als „ekelerregende Zustände“. Roß’ Behörde ist auch der richtige Ansprechpartner für Verbraucher, die bei einem Restaurantbesuch Verstöße sehen, riechen oder schmecken.

80 Verstöße in 24 Gaststätten

Anfang Dezember hatten Polizisten des Polizeireviers, Mitarbeiter des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung der Stadt sowie ein Lebensmittelkontrolleur des Landratsamtes an einem Abend unangekündigt und verdachtsunabhängig 24 Gaststätten kontrolliert und dabei 80 Verstöße festgestellt, die nun alle mit einem Bußgeld geahndet werden. Das Restaurant, das schließen musste, war dabei der gravierendste Fall.

Bei anderen Gaststätten waren es kleinere Verstöße, oft zum Beispiel gegen das Landesnichtrauchergesetz. So fehlte der Hinweis auf einen Raucherraum oder die Tür zu ihm stand offen. Oftmals fehlte auch ein aktueller Aushang des Jugendschutzgesetzes, der gesetzlich vorgeschrieben ist.

Manchmal waren die Feuerlöscher abgelaufen

Häufig versuchten die Gastwirte auch zu tricksen. So standen Säfte auf der Getränkekarte, wo nur Nektare ausgeschenkt wurden – diese enthalten aber weniger Fruchtsaft. In manchen Gaststätten fehlte an den Gläsern der Strich, der die Füllhöhe kennzeichnet – ein Verstoß gegen das Eichgesetz. Eine Getränkekarte fehlte zum Teil auch, oder es gab keine Mengenangaben auf der Karte – ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.

Manchem Gastwirt war die Sicherheit seiner Gäste nicht besondes wichtig: Teilweise fehlten selbstlöschende und stabile Mülleimer an der Theke oder die Feuerlöscher dort waren abgelaufen.

Wer ein Restaurant eröffnet, braucht dazu keine Qualifikation

Günter Roß schätzt, dass die Häufigkeit der Mängel in den Gaststätten in den vergangenen Jahren zugenommen hat. 2017 kontrollierte seine Behörde 941 Gaststätten im Landkreis. In 60 Prozent der Fälle wurden Mängel festgestellt. „Der Wissensstand über den richtigen Umgang mit Lebensmitteln sinkt“, sagt er. Eine groß angelegte Kontrolle zusammen mit der Stadt und der Polizei gibt es einmal im Jahr.

Zum Eröffnen eines Restaurants oder einer Imbissbude ist keine besondere Qualifikation nötig. Wer sich im Gastro-Gewerbe selbstständig macht, bekommt eine vierstündige Schulung von der IHK – das war’s. Eine Prüfung danach – Fehlanzeige.

2017 lagen die Bußgelder des Landratsamtes in Lebensmittelangelegenheiten zwischen 80 und 1400 Euro. Bei der Höhe spielen die finanzielle Lage des Betreibers sowie die Höhe des Verstoßes eine Rolle. Einen festen Katalog gibt es bei den Lebensmittelkontrolleuren nicht. „Eine Schabe zwanzig Euro, zwei Schaben vierzig Euro, so geht das nicht“, sagt Roß. Die Stadt Ludwigsburg wiederum zieht Bußgelder ein, wenn gegen das Gaststättengesetz verstoßen wird, beispielsweise, wenn nicht mindestens ein alkoholfreies Getränk günstiger ist als das günstigste alkoholische (300 Euro) oder der Jugendschutzaushang fehlt (250 Euro).

Das behördlich geschlossene Restaurant hat übrigens wieder geöffnet. Weitere unangekündigte Kontrollen sollen folgen.