Kann es durch einen Kniff trotz des Hartz-IV-Urteils weiterhin zu Kürzungen von mehr als 30 Prozent kommen? Das Bundesarbeitsministerium hat dies nach Medienberichten nun dementiert.

Berlin - Das Bundesarbeitsministerium hat am Mittwoch einen Bericht dementiert, wonach es auch nach dem Hartz-IV-Urteil des Verfassungsgerichts Kürzungen des Existenzminimums um mehr als 30 Prozent ermöglichen wolle. „Der Arbeitsminister schließt aus, dass künftig innerhalb eines Monats mehr als 30 Prozent sanktioniert werden darf“, erklärte ein Sprecher in Berlin. Eine entsprechende Weisung werde am Freitag ergehen. 

 

Er wolle verhindern, dass „es in der öffentlichen Diskussion zu weiteren Missverständnissen kommt“, erklärte der Sprecher. Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte zuvor berichtet, dass das Ministerium und die Bundesagentur für Arbeit (BA) derzeit eine interne Weisung zur Umsetzung der Karlsruher Vorgaben erarbeiteten. Ein erster Entwurf sehe dabei vor, dass nach wie vor Kürzungen des Existenzminimums um mehr als 30 Prozent möglich sein sollen.

Sanktionen sollen nicht zusammengezählt werden

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Urteil Anfang November die bisherige Sanktionspraxis im Umgang mit Hartz-IV-Beziehern stark eingeschränkt. Demnach dürfen bei Pflichtverletzungen die Leistungen höchstens um 30 Prozent gekürzt werden - bislang mögliche Kürzungen von 60 Prozent oder sogar der komplette Wegfall der Leistungen sind demnach mit dem Grundgesetz unvereinbar.

Laut der „Süddeutschen Zeitung“ sah der erste Entwurf zur Umsetzung der Vorgaben nun aber vor, dass die Abschläge doch deutlich über 30 Prozent ausmachen könnten - weil verschiedene Sanktionen einfach zusammengezählt würden. So könnte eine 30-Prozent-Kürzung wegen eines zurückgewiesenen Jobangebots mit einem Zehn-Prozent-Abschlag wegen versäumter Meldepflichten zusammengezählt werden. Dazu wird es nun aber laut Ministeriumssprecher nicht kommen.