Nach der Entgleisung eines Intercity im Stuttgarter Hauptbahnhof hat ein Anwalt aus dem Lager der Stuttgart-21-Gegner Anzeige gegen die Bahn wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger, grob pflichtwidriger Gefährdung gestellt.

Stuttgart - Fahrlässige Körperverletzung von Bahnreisenden und fahrlässige, grob pflichtwidrige Gefährdung des Bahnverkehrs wirft der Rechtsanwalt  Eisenhart von Loeper der Bahn AG und dem Eisenbahnbundesamt vor. Der Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 hat am Mittwoch Strafanzeige gegen die Verantwortlichen bei der Entgleisung des Intercity-Zuges am vergangenen Samstag gestellt. Zur Begründung führt der Anwalt unter anderem an, dass wegen zu enger Kurvenradien im Juli schon einmal ein derartiger Zug an gleicher Stelle entgleist sei.

 

Am Dienstag hat von 6.30 Uhr an eine sogenannte Frühstücksblockade der Stuttgart-21-Arbeiten stattgefunden: Mit Hefezopf und Sitzkissen blockierten nach eigenen Angaben etwa 80 Parkschützer eine Stunde lang die vorbereitenden Arbeiten für das Technikgebäude am Nordausgang des Kopfbahnhofs. Eine Stunde lang seien drei Baufahrzeuge an der Zufahrt gehindert worden. Die Blockade wurde durch Wegführen beziehungsweise Wegtragen der Blockierer von der Polizei beendet.

Keine grüne Plakette

Ein Baufahrzeug durfte allerdings selbst nach Auflösung der Blockade nicht auf das Gelände fahren: Die Blockierer hätten bei der Polizei durchgesetzt, dass sie den Lkw, der keine grüne Plakette hatte, nicht weiterfahren ließ.

In einer Pressemitteilung begrüßt haben die Parkschützer die am Montag eingereichte Klage der Stuttgarter Netz AG, einem Zusammenschluss von Privatbahnen, gegen die Aufgabe des Kopfbahnhofs. Demnach soll das Verwaltungsgericht Stuttgart vorab eine Planfeststellung zur Stilllegung anordnen.