Hat die Stuttgarter Polizei die Arbeit von Pressevertretern im Anschluss an eine Kundgebung der rechtsgerichteten Identitären Bewegung behindert? Der Stuttgarter Polizeipräsident Franz Lutz widerspricht energisch.

Stuttgart - Angesichts umstrittener Äußerungen eines Polizeibeamten zur Pressefreiheit während eines Polizeieinsatzes rund um eine Kundgebung der rechtsgerichteten Gruppe Identitäre Bewegung (ID) am 18. August in Stuttgart hat Polizeipräsident Franz Lutz angekündigt, die Fortbildung der Polizeibeamten im Umgang mit Medienvertretern „über die bisherigen Schulungsmaßnahmen hinaus zu intensivieren“. Gleichzeitig bestritt er energisch, dass bei dem Einsatz, über den auch unsere Redaktion berichtet hatte, eine Behinderung der Arbeit von Pressevertretern stattgefunden habe. „Die Polizeibeamten haben einsatztaktisch völlig korrekt gehandelt“, erklärte Lutz am Mittwoch in Stuttgart.

 

Zu den umstrittenen Äußerungen sagte Lutz, der betreffende Polizeibeamte habe das Ansinnen von drei Personen mit Kameras aus dem linken Spektrum abgelehnt, eine aus Sicherheitsgründen kurzzeitig eingerichtete Polizeisperre im Akademiegarten zu passieren. Eine Person habe daraufhin einen Presseausweis vorgezeigt und verlangt, durchgelassen zu werden, was der Beamte abgelehnt habe. Daraufhin habe sich folgender Dialog entwickelt: „Wie? Ist die Pressefreiheit jetzt ausgesetzt?“ Antwort des Beamten: „Ja, die ist jetzt ausgesetzt.“ Die Aussage war laut Lutz eine Reaktion auf die Frage, die aus Sicht des Beamten nicht als ernsthaft eingestuft worden sei. Er habe daher auch erwidert: „Sie wissen aber schon, wie ich das meine.“ Lutz betonte in seiner Stellungnahme, der Beamte sei inzwischen entsprechend sensibilisiert worden. Man habe den Sachverhalt „intensiv mit ihm aufgearbeitet“. Der Polizeipräsident sagte, der entstandene Eindruck mache deutlich, „dass jedes Wort auf der Goldwaage liegt, und das akzeptieren wir“. Die als politisch links einzuordnende Presseagentur European News Agency (ENA) hatte den Satz „Die Pressefreiheit ist jetzt ausgesetzt“ zuvor der Polizei zugeschrieben.

„Eine polizeiliche Standardmaßnahme“

Den Vorwurf der Behinderung der Presse bestritt Lutz energisch. „Er ist schlichtweg falsch. Für die Stuttgarter Polizei gilt die Pressefreiheit – gerade auch bei Demonstrationen.“ Bis auf eine kurzzeitige Absperrung am Charlottenplatz hätten Medienvertreter den Einsatz jederzeit begleiten und dokumentieren können.“ Die Polizei schütze jedoch auch Versammlungsteilnehmer, Unbeteiligte und Medienvertreter. Wir wollen weder Eskalation noch Provokation und schon gar nicht Auseinandersetzungen, bei denen wir am Ende Verletzte zu beklagen haben.“ Diese Gefahr habe bei der Kundgebung bestanden. „Um in einer offenkundig aufgeheizten Stimmung Eskalationen zu verhindern, Demonstranten und Gegendemonstranten strikt zu trennen und den Abmarsch der Anhänger der Identitären Bewegung zu gewährleisten, wurde der Zugang zur Stadtbahn-Haltestelle Charlottenplatz für zirka zwei bis drei Minuten abgesperrt.“ Das Ausweisen eines solchen Sicherheitsbereichs, der ein kurzzeitiges Betretungsverbot umfasse, sei eine polizeiliche Standardmaßnahme, die drohende Auseinandersetzungen verhindere, sagte Lutz.

Die Deutsche Journalisten-Union in der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hatte Tage nach dem Vorfall in einem Brief an Innenminister Thomas Strobl (CDU) dem Zusammenhang „eine unverhältnismäßige Behinderung journalistischer Arbeit und nicht hinnehmbare Einschränkung der Pressefreiheit“ beklagt. Strobl (CDU) hatte eine lückenlose Aufklärung des Vorgangs angekündigt. Das forderten auch Grüne und FDP im Landtag. Angesichts der massiven Behinderung eines ZDF-Fernsehteams durch Polizeibeamte bei einer Pegida-Demonstration in Dresden hatte dann auch der Vorgang in Stuttgart bundesweit Nachfragen ausgelöst.

„Aggressive Grundstimmung“

Die Kundgebung selbst schilderte Polizeipräsident Lutz so: Rund 50 Personen aus dem linken Spektrum hätten versucht, die Versammlung von etwa 20 Personen der vom Verfassungsschutz beobachteten Identitären Bewegung auf dem Stuttgarter Schlossplatz zu stören. Rund 70 Polizeibeamte seien im Einsatz gewesen, um die Versammlungsfreiheit zu gewährleisten. Die Beamten hätten vier Platzverweise ausgesprochen. Außerdem seien drei Strafanzeigen wegen Beleidigung aufgenommen worden. Dies sei unverzüglich geschehen. Lutz wies damit den Vorwurf von verdi zurück, die Strafanzeige eines Journalisten gegen ein IB-Mitglied, das ihm Gewalt angedroht habe, sei erst nach wiederholtem Drängen aufgenommen worden.

Lutz führte weiter aus, nach Ende der Veranstaltung gegen 12.45 Uhr hätten die Anhänger der Identitären Bewegung sich Richtung Charlottenplatz aufgemacht, um von dort mit der Stadtbahn wegzufahren. Aktivisten der linken Szene hätten dies verhindern wollen. „Erst mit zusätzlichen Polizeikräften konnte ein geregelter Abmarsch ermöglicht werden“. Während des gesamten Weges hätten Einsatzkräfte verhindern müssen, dass es zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Gegendemonstranten kam. Es habe eine aggressive Grundstimmung geherrscht. Das habe die Einsatzführung dazu bewogen, den Zugang zur Stadtbahnhaltestelle kurzzeitig abzusperren.

Das baden-württembergische Innenministerium teilte außerdem mit, dass die Polizei mit ihrer „schnellen und präzisen Aufklärungsarbeit“ den „Spekulationen ein Ende gesetzt“ hätten. „Die Polizei hat, von der Aussage abgesehen, in einer heiklen Situation einen ausgezeichneten Job gemacht“, erklärte Innenminister Strobl am Mittwoch. Sie habe das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit durchgesetzt, aber auch Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten verhindert. Die Sicherheit aller in der Stadtbahn-Station Charlottenplatz sei so gewährleistet worden.