Noch wird zur Pleite der Eventus-Genossenschaft ermittelt, doch in einem anderen Fall muss der Gründer bereits vor Gericht. Die Opposition verstärkt derweil den Druck auf die für die Aufsicht zuständige Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Wenn das Landgericht Stuttgart am Dienstag nächster Woche über eine Anklage wegen schweren Betruges verhandelt, werden auch Geschädigte des mutmaßlichen Millionenbetruges um die Wohnungsgenossenschaft Eventus im Publikum sitzen. Es geht zwar noch nicht um ihren Fall, in dem mehrere Hundert Anleger zusammen mehr als zehn Millionen Euro verloren haben sollen. Da ermittelt die Staatsanwaltschaft nach wie vor wegen Betrugs, Untreue und Urkundenfälschung. Doch auf der Anklagebank sitzt jener Mann, den sie für ihre Verluste verantwortlich machen: der Gründer und einstige Vorstandschef von Eventus, Marco T., seit mehreren Monaten in Untersuchungshaft.

 

In einem ersten Prozess wird ein anderer mutmaßlicher Betrugsfall mit geringeren Dimensionen aufgearbeitet. Der 34-jährige T. soll den Geschädigten eine „Aktienanleihe der Allianz“ angeboten haben, die gar nicht existierte; er habe sie frei erfunden. Von verschiedenen Anlegern, so die Anklage, habe er auf diese Weise insgesamt 615 000 Euro erhalten – und das Geld unter anderem für sich selbst verwendet. Betroffen sind nach Auskunft der Interessengemeinschaft der Eventus-Anleger fünf Personen, die auch bei der Wohnungsgenossenschaft Geld verloren haben. Sie hätten die vermeintlichen Allianz-Anleihen in den Jahren zwischen 2014 und 2017 nur deshalb gezeichnet, weil sie T. bei Eventus vertraut hätten. Daher stelle sich die Frage, „ob dieser Betrug nicht hätte verhindert werden können“, wenn der zuständige Prüfverband bei der Genossenschaft früher eingeschritten wäre.

Gutachter durchleuchten Verband

Die Rolle des Verbands baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen (VBW) wird derzeit auch von der Landesregierung untersucht. Die für die Rechtsaufsicht zuständige Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) hat dazu ein externes Gutachten in Auftrag gegeben. Bis zum Herbst soll die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bansbach feststellen, ob der VBW bei der Prüfung von Eventus gegen Pflichten verstoßen hat. Es geht unter anderem um die Frage, ob schon früher eine außerordentliche Generalversammlung hätte einberufen werden sollen als im Herbst 2017, als die strafrechtlichen Vorwürfe publik wurden. Dazu sollen die Prüfer alle Unterlagen aus den Jahren 2012 bis 2017 sichten.

Der Verband hat die Vorwürfe von Geschädigten bisher stets zurückgewiesen. Vom Ministerium wurde er vergattert, die Untersuchung zu dulden und die Kosten dafür zu tragen. Von sechs kontaktierten Kanzleien hatten drei ein Angebot abgegeben. Eine der Vergabebedingungen war, dass die Prüfer für eine „gegebenenfalls erforderliche Vorbesprechung des Gutachtens“ zur Verfügung stehen müssten.

SPD will auch Ministerium prüfen

Der oppositionellen SPD geht die Prüfung nicht weit genug. „Das Wirtschaftsministerium macht es sich im Fall Eventus definitiv zu einfach“, sagt der Abgeordnete und Wirtschaftsexperte Boris Weirauch. Genauso wichtig wie die Untersuchung beim Verband wäre es nach seinen Worten zu prüfen, „ob es Anhaltspunkte für das Ministerium gegeben hätte, früher einzugreifen und sich Prüfberichte vorlegen zu lassen“; dies wäre nach dem Genossenschaftsgesetz möglich. Per Landtagsanfrage hakte Weirauch daher nach, ob auch die Rolle des Ressorts untersucht werde; dies scheue Hoffmeister-Kraut offenbar „wie der Teufel das Weihwasser“.

In der Antwort geht das Ministerium darauf nicht direkt ein. Eine Sprecherin sagte unserer Zeitung, es handele sich um ein aufsichtliches Verfahren, „das sich naturgemäß . . . nicht gegen die Aufsichtsbehörde selbst richten kann“. Gegen das Ressort seien zudem „nach unserem Verständnis bisher keine substantiierten Vorwürfe erhoben worden“. Selbstverständlich achte man stets „auf eine korrekte Vorgehensweise“, betonte die Sprecherin. Im Licht des Gutachtens werde man bewerten, was in Zukunft anders gemacht werden solle.

Bund und Länder prüfen Konsequenzen

Zwischen Bund und Ländern sowie der Finanzaufsicht und den genossenschaftlichen Spitzenverbänden werde derzeit die Problematik der „Kapitalanlagegenossenschaften“ diskutiert. Die Prüfverbände seien „verstärkt sensibilisiert“, hätten ihre Prüfungsrichtlinien verschärft oder Warnhinweise erlassen. Ob der Gesetzgeber handeln müsse, sei noch offen. Es gebe „keine ganz einfachen Lösungen, schon gar nicht gegen mutmaßliche kriminelle Energie“, sagte die Sprecherin.

Für den ersten Prozess gegen den Eventus-Gründer sind zwanzig Verhandlungstage angesetzt. Nach dem vorläufigen Zeitplan könnte er sich bis Ende Oktober hinziehen. Geschädigte erwägen nach Informationen unserer Zeitung, im Rahmen eines sogenannten Adhäsionsverfahrens zugleich über zivilrechtliche Ansprüche entscheiden zu lassen.